Rat & Verwaltung

Bürgerkontakt zur Verwaltung

Wo kann ich meinen Wohnsitz anmelden?
Welches Amt ist zuständig für Beglaubigungen?

Der Kontakt mit der Verwaltung ist manchmal mit einer Vielzahl von Fragen verbunden, bei deren schneller Beantwortung wir Ihnen gerne helfen möchten.

Die Rubrik "Rat + Verwaltung" bietet Ihnen vielfältige Informationen über und aus der Verwaltung, viele Formulare, die Ihnen Wege und Zeit ersparen sollen, einen Überblick über die verschiedensten Dienstleistungen der Behörden sowie Auszüge aus dem Ortsrecht. Ein virtuelles Amt können wir zwar im Moment nur ansatzweise bieten, aber wir arbeiten daran.

Neben der Verwaltung finden Sie hier auch Informationen zu verschiedensten Einrichtungen der Stadt Bitterfeld-Wolfen. Und natürlich nicht zu vergessen: alles Wissenswerte über den Stadtrat der Stadt.

Außerdem finden Sie hier die Termine der OB-Sprechstunde in den Ortsteilen Bitterfeld und Wolfen.

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Öffentliche Auslegungen

Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Bitterfeld-Wolfen, dem "Bitterfeld-Wolfener Amtsblatt“. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages vollendet, an dem das „Bitterfeld-Wolfener Amtsblatt“ den bekannt zu machenden Text enthält.
Sind Pläne, Karten, Zeichnungen oder andere Anlagen selbst eine bekannt zu machende Angelegenheit oder lässt sich eine bekannt zu machende Angelegenheit wegen ihrer Eigenart nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten in Textform darstellen, so kann die Bekanntmachung durch Auslegung bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen, im Verwaltungssitz im Ortsteil Wolfen, Rathausplatz 1, 06766 Bitterfeld-Wolfen und im Verwaltungssitz im Ortsteil Bitterfeld, Markt 7, 06749 Bitterfeld-Wolfen während der Öffnungszeiten ersetzt werden (Ersatzbekanntmachung).

Auf die Auslegung wird unter Angabe des Gegenstandes, des Ortes und der Dauer der Auslegung im "Bitterfeld-Wolfener Amtsblatt" spätestens am Tage vor deren Beginn hingewiesen. Die Dauer der Auslegung beträgt zwei Wochen, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist.

Hier werden Sie über Ort und Zeit von Gegenständen, die in der Stadt Bitterfeld-Wolfen öffentlich ausgelegt werden, informiert.

Bearbeitungsstand des Flächennutzungsplans der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Juli 2011

Bearbeitungsstand des Flächennutzungsplans der Stadt Bitterfeld-Wolfen,
Entwurf Juli 2011 zur Ansicht


 

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Ortsrecht ab 01.07.2012

Ab 01.07.2012 gilt für alle Ortsteile der Stadt Bitterfeld-Wolfen einheitlich das folgende Ortsrecht.

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