Straßenreinigung

Grundsätzlich sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken zu reinigen.
Bei Straßen, wo die Fahrbahn durch die Stadt nicht gereinigt wird, sind die Anlieger zusätzlich für die Reinigung bis zur Fahrbahnmitte verantwortlich. Befindet sich in solchen Straßen nur auf einer Seite ein Anlieger, so ist er für die Reinigung der gesamten Fahrbahn verantwortlich.

Befinden sich Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel auf dem Gehweg, so sind sie vom Anlieger mit zu reinigen.

Für die Straßenreinigung hat die Stadt Bitterfeld-Wolfen eine Straßenreinigungssatzung erlassen. Diese finden Sie in der Rubrik Ortsrecht.
 

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