Standesamt

Herzlich Willkommen im Standesamt der Stadt Bitterfeld-Wolfen

Von der Geburt über Eheschließung bis zum Tod

Das Standesamt der Stadt Bitterfeld-Wolfen befindet sich im Historischen Rathaus im OT Bitterfeld. Es ist für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bitterfeld-Wolfen mit allen dazugehörigen Ortsteilen zuständig.
In erster Linie bringt man das Standesamt immer mit dem Heiraten in Verbindung.
Das ist zwar auch richtig, doch vorrangig ist das Standesamt eine Stelle; die die wichtigsten Stationen im Leben eines Menschen beurkundet: die Geburt, die Ehe und den Tod. Und darüber erhalten Sie beim Standesamt die entsprechenden Personenstandsurkunden.
Auf den nachfolgenden Seiten möchten wir Ihnen wichtige Informationen rund um das Standesamt geben. Sie können allgemeine Hinweise zu Unterlagen und Abläufen erhalten oder können sich unsere speziellen Angebote anschauen und entscheiden, ob etwas für Sie dabei ist.
Zu diesen speziellen Angeboten zählen u. a. :
- Eheschließungen an besonderen Orten
- Urkunden-Onlineservice

Für schriftliche Anforderungen von Urkunden oder sonstige Anfragen können Sie den Postweg, das Fax oder das Internet nutzen.
Sie erreichen das Standesamt Bitterfeld-Wolfen wie folgt:
Telefon: (03494) 6660-590
Fax:        (03494) 6660-777
e-mail:   standesamt@bitterfeld-wolfen.de

Ihr Standesamt Bitterfeld-Wolfen

Anmeldung einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Bevor Sie eine Eheschließung oder eine Lebenspartnerschaft anmelden können, sollten Sie sich in einem persönlichen Beratungsgespräch im Standesamt erkundigen, welche Vorraussetzungen (Unterlagen) zur Eheschließung/ Begründung einer Lebenspartnerschaft notwendig sind.

Ohne Beratungsgespräch kann eine Anmeldung nur entgegengenommen werden, wenn:
- beide Partner, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- beide ledig sind
und folgende Unterlagen vorlegen können:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- eine aktuelle Geburtsurkunde oder beglaub. Abschrift aus dem
Geburtenbuch
- eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung vom zuständigen
Einwohnermeldeamt (nicht älter als 14 Tage)
- aktuelle Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern
- schriftliche Vollmacht eines Partners, wenn die Eheschließung
   von einem Partner allein angemeldet werden soll

Öffnungszeiten des Standesamtes
Montag         08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag      08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch       geschlossen
Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag          08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Besitzt ein oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit, ist grundsätzlich ein Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Auch wenn Sie im Ausland heiraten möchten, sollten Sie persönlich beim Standesamt vorsprechen, denn jedes Land hat hinsichtlich der Eheschließung andere Bestimmungen, die zu beachten sind.

Heiraten im Standesamt Bitterfeld-Wolfen
Ungefähr 200 Paare geben sich jährlich im hiesigen Standesamt das JA-Wort. Oftmals steht der Wunsch nach einem besonderen Ort im Raum, denn bei aller Bürokratie, die mit einer Eheschließung im Standesamt verbunden ist, gehört der Hochzeitstag dem Brautpaar und deshalb sollte die Romantik nicht zu kurz kommen.
Im Standesamt Bitterfeld-Wolfen gibt es derzeitig nachfolgend genannte Räumlichkeiten, um eine Ehe zu schließen.
Terminabsprachen erfolgen zu allen Örtlichkeiten ausschließlich mit dem Standesamt.

Rathaus OT Bitterfeld
Der Raum befindet sich im historischen Teil des Rathauses, hat eine Kapazität von 40 bis max. 50 Sitzplätzen und ist farblich in Türkis, Ocker und Gold gehalten.
Eheschließungen sind von Montag bis Freitag während der Öffnungszeiten des Standesamtes und an Samstagen (vormittags)
möglich. Der Trausaal ist auch für Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Bürger mittels Fahrstuhl erreichbar.

Kulturhaus OT Wolfen
Der Saal im Kulturhaus bietet ungefähr 60 Personen Platz und ist damit für größere Gesellschaften geeignet Eheschließungen sind wie im Rathaus OT Bitterfeld werktags immer möglich. Das Kulturhaus verfügt ebenfalls über einen Fahrstuhl, so dass der Raum auch von gehbehinderten Mitbürgern barrierefrei erreicht werden kann.

„Villa am Bernsteinsee“
Die Villa, am Ufer des Bernsteinsees gelegen, ist vor einigen Jahren sehr aufwendig restauriert worden und von schönen Rabatten umgeben. Der Raum, der sich im 1. Obergeschoss befindet, ist über einen aufwendig bemalten Treppenaufgang zu erreichen, bietet allerdings nur 20 Personen Platz. Ein Fahrstuhl ist im Gebäude nicht vorhanden. Gegen eine Miete von 50,- Euro ist es möglich, sich an jedem letzten Sonnabend im Monat das „Ja-Wort“ zu geben.
Parkmöglichkeiten sind auch hier in ausreichendem Maße vorhanden.

Motorschiff „Vineta“
Die „Vineta“ liegt in der Nähe der Villa vor Anker. Auch hier ist es möglich gegen eine Miete von 50,- Euro in den „Hafen der Ehe einzulaufen“. Allerdings muss das Schiff während der Zeremonie an seinem Liegeplatz verweilen.
Eheschließungen finden montags bis freitags während der Öffnungszeiten des Standesamtes statt.

Ihr Kind ist geboren ! Was ist jetzt zu tun ?

Geburt im Krankenhaus
Die Geburtsanzeige wird vom Krankenhaus aufgenommen und dem Standesamt übergeben. In der Anzeige werden alle notwendigen Daten zu Kind und Eltern auf der Grundlage von Geburts- oder Heiratsurkunden und evtl. Vaterschaftsanerkennungen eingetragen.

Welchen Namen soll mein Kind tragen ?
Soll das Kind einen besonderen Vornamen bekommen, halten Sie bitte vor der Geburt des Kindes Rücksprache mit dem Standesamt, ob der Name eintragungsfähig ist.

Wo kann man eine Vaterschaft anerkennen ?
- bei den Jugendämtern der Landkreise evtl. mit Sorgerechtserklärung
- bei Notaren (evtl. mit Sorgerechtserklärung)
- beim Standesamt ohne Sorgerechtserklärung

Man beachte: Die Eltern haben die gesamte Schwangerschaft Zeit, um an solche Dinge zu denken. Ist das Kind geboren, kommen sehr viele andere Sachverhalte hinzu und die Zeit kann sehr schnell knapp werden.

Ein Angehöriger ist verstorben – was ist zu tun ?

In der Regel beauftragt man ein Bestattungsunternehmen. Der Bestatter übernimmt die Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt und übergibt Ihnen nach der Beurkundung die von Ihnen gewünschten Urkunden. Sie müssen sich also nicht selbst um bestimmte Behördengänge bemühen.

Die Anzeige der Sterbfälle durch die Bestatter ist täglich während der Öffnungszeiten des Standesamtes möglich.
Das Standesamt Bitterfeld-Wolfen stellt Sterbeurkunden und Bescheinigungen für Sterbefälle aus, die sich im Zuständigkeitsbereich des Standesamtes ereignet haben.

Benötigen Sie Sterbeurkunden aus zurückliegenden Jahren, können Sie diese ebenfalls anfordern. Im Rahmen unserer Zuständigkeit werden wir Ihnen die Urkunden ausstellen und Ihnen aushändigen bzw. zusenden.

Besondere Beurkundungen

Erklärungen zum Kirchenaustritt
Wer aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft austreten möchte, kann das im Land Sachsen-Anhalt beim Standesamt tun, sofern er in dessen Zuständigkeitsbereich seinen Hauptwohnsitz hat.
Der Erklärende muss persönlich erscheinen und seinen Personalausweis und evtl. die Heiratsurkunde mitbringen, falls er verheiratet ist. Die Gebühr beträgt 25,00 Euro.
Die Änderung auf der Steuerkarte nimmt dann das Einwohnermeldeamt vor.

Erklärungen zur Namensführung
Wenn Sie geschieden oder verwitwet sind und Sie möchten den vor der Ehe geführten Namen oder den Geburtsnamen wieder annehmen, dann müssen Sie ebenfalls beim Standesamt vorsprechen. Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde sowie Personalausweis sind mitzubringen.
Die Erklärung kostet eine Gebühr von 20,00 Euro.

Namenserklärungen können auch für Kinder abgegeben werden. Bitte sprechen Sie dazu persönlich beim Standesamt vor.


 

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