Einwohnermeldeamt
Informationen aus dem Einwohnermeldeamt
Anschriften
OT Bitterfeld
Markt 7
06749 Bitterfeld-Wolfen
Tel.-Nr.: 03494/6660-580
FAX: 03494/6660-777
E-Mail: meldestelle@bitterfeld-wolfen.de
Außenstelle:
OT Wolfen
Rathausplatz 1
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 03494/6660-585
FAX: 03494/6660-443
Anliegen
Anmeldung
Was ist mitzubringen:
° Personalausweise oder Reisepässe der anzumeldenden Personen
° Kinderausweise bzw. Geburtsurkunden der mit zuziehenden Kinder
° Miet- oder Kaufvertrag
°Einzugsbestätigung des Vermieters / Hauptmieters (sofern Sie nicht im Mietvertrag genannt werden)
Wichtige Information !
Um sich einen unnötigen Behördengang zu ersparen, bringen Sie bitte bei der Anmeldung die aufgeführten Dokumente mit.
Was ist zu beachten:
° Anmeldefrist beträgt 1 Woche
° Meldepflicht für Personen ab dem 16. Lebensjahr beim Bezug einer neuen Wohnung
° für Personen bis zum 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht demjenigen, dessen Wohnung die Person bezieht
Abmeldung
Was ist zu beachten:
° nur erforderlich wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen
° Fortzug ins Ausland
° ohne festen Wohnsitz
° Abmeldung Nebenwohnung
Ummeldung
Was ist mitzubringen:
° Personalausweise oder Reisepässe der anzumeldenden Personen
° Kinderausweise bzw. Geburtsurkunden der mit zuziehenden Kinder
° Miet- oder Kaufvertrag
° Einzugsbestätigung des Vermieters / Hauptmieters (sofern Sie nicht im Mietvertrag genannt werden)
Wichtige Information !
Um sich einen unnötigen Behördengang zu ersparen, bringen Sie bitte bei der Ummeldung die aufgeführten Dokumente mit.
Was ist zu beachten:
° Meldefrist beträgt 1 Woche
° Meldepflicht für Personen ab dem 16. Lebensjahr beim Bezug einer neuen Wohnung
° für Personen bis zum 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht demjenigen, dessen Wohnung die Person bezieht
Aufenthalts- ohne Meldebescheinigung
Was ist mitzubringen:
° Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
° Gebühr: 5,00 €
Was ist zu beachten:
° erhältlich im Einwohnermeldeamt des Wohnortes
Wichtige Information!
Gebührenfreiheit besteht, wenn ein Nachweis erbracht wird, dass die Bescheinigung für ein Amt benötigt wird.
Auskunft aus dem Melderegister
Nach dem Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (MG LSA) kann jedermann über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten.
Was ist mitzubringen:
° Auskünfte können schriftlich formlos oder persönlich beantragt werden
Was ist zu beachten:
° ausreichende Angaben zur Identifizierung der gesuchten Person
° bei erweiterter Melderegisterauskunft ist das Interesse für jede weitere Auskunft bzw. für jedes einzelne Datum glaubhaft zu machen
Einfache Melderegisterauskunft
° Vor- und Familiennamen
° Doktorgrad
° Anschriften
° Gebühr: 5,00 €/Person (besondere Ermittlungen 7,00 € bis 10,00 €)
Erweiterte Melderegisterauskunft
° frühere Vor- und Familiennamen
° Tag und Ort der Geburt
° gesetzlichen Vertreter
° Staatsangehörigkeiten
° frühere Anschriften
° Tag des Ein- und Auszugs
° Familienstand
° Vor- und Familienname sowie Anschrift des Ehegatten / Lebenspartners
° Sterbetag und -ort
° Gebühr: 8,00 €/Person (besondere Ermittlungen 10,00 € bis 16,00 €)
Auskunftssperre
Sie können eine Auskunftssperre ins Melderegister eintragen lassen, wenn Ihnen durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefahr für Leib, Leben und ähnliche schutzwürdige Güter droht.
Was ist mitzubringen:
° formloser schriftlicher Antrag
° eventuelle Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben
Wichtige Information!
Versagung der Melderegisterauskunft an Personen des privaten Rechts.
Führungszeugnisse
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
1. für private Zwecke (Beleg-Art N wird Ihnen nach Hause gesandt)
2. zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O wird direkt an Behörde gesandt)
Was ist mitzubringen:
° Nachweis der Identität (Personalausweis oder Reisepass)
° für behördliche Zwecke die Anschrift der Behörde und des Verwendungszwecks
° Geburtsname der Mutter
° Gebühr: 13,00 €
Was ist zu beachten:
° Bearbeitungsdauer: ca. 14 Tage
Wichtige Information!
Sie, als Antragsteller, können verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zu Ihrer Einsichtnahme übersandt wird, wenn es Eintragungen enthält.
Kinderreisepass
Was ist mitzubringen:
° 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme nach internationalen Standards)
° bisheriger Kinderausweis/Kinderreisepass/Geburtsurkunde
° Gebühren: 13,00 €
° Verlängerung: 6,00 €
Was ist zu beachten:
° für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
° Beantragung beider Elternteile (bei gemeinsamer Sorge)
° Beantragung ein Elternteil (alleinige Sorge / Nachweis erforderlich)
° persönliche Anwesenheit des Kindes (ab 10 Jahre Unterschriftsleistung)
° Gültigkeit: 6 Jahre
° Verlängerung bis Vollendung des 12. Lebensjahres (Aktualisierung durch neues Lichtbild)
Wichtige Information!
Ein Kinderreisepass, der vor dem 1. November 2007 bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres erstmalig ausgestellt oder verlängert worden ist, behält die eingetragene Gültigkeit
(Aktualisierung durch aktuelles Lichtbild und Änderung des Wohnortes möglich).
Welche Staaten einen Kinderreisepass anerkennen und welche Einreisebestimmungen gelten, erfragen Sie bitte rechtzeitig vor Reisebeginn bei dem Reiseveranstalter, der jeweiligen Botschaft oder dem Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de).
Lohnsteuerkarte
Die letztmalige Ausstellung der Lohnsteuerkarte erfolgte 2009 für das Kalenderjahr 2010. Die Papierlohnsteuerkarte 2010 behält für das Übergangsjahr 2011 ihre Gültigkeit. Die Lohnsteuerkarte wird durch ein elektronisches System (ElsterLohn II) 2012 vollständig ersetzt.
Wichtige Information:
Ab dem 01.01.2011 wechselt die Zuständigkeit für Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Eintragung von Kinderfreibeträgen, Steuerklassenwechsel) von den Meldebehörden auf die Finanzämter. Bei Bedarf (erstmalige Ausstellung in 2011 sowie Verlust der Lohnsteuerkarte) stellen die Finanzämter ab dem 01.01.2011 anstatt einer Papierlohnsteuerkarte Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug sog. Ersatzbescheinigungen aus.
Neuer Personalausweis ab 01.11.2010
Alle bereits ausgegebenen Personalausweise behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Eine Neubeantragung ist nur erforderlich, wenn die neuen Funktionen des elektronischen Personalausweises genutzt werden sollen oder die Gültigkeit des Dokumentes abgelaufen ist.
Informationen zum neuen Personalausweis erhalten Sie im Imformations- und Serviceportal unter:
www.personalausweisportal.de
Was ist mitzubringen:
° 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme nach internationalen Standards)
° Identitätsnachweis (alter Personalausweis oder Kinderpass / außer Erstbeantragung)
° Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
° Gebühr: 22,80 € für Personen unter 24,00 Jahren
28,80 € für Personen ab 24 Jahren
6,00 € nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion
6,00 € Neusetzung der Geheimnummer
Was ist zu beachten:
° persönliche Vorsprache bei Antragstellung (Abgabe der Fingerabdrücke ist freiwillig)
° bei der Antragstellung erfolgt eine umfangreiche Aushändigung von Informationsmaterial
- über die Onlineausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis / eID-Funktion)
- über die Voraussetzungen der Nutzung dieser Funktionen
- über die Anwendungsbereiche
- über die PIN, PUK, Sperrkennwort
- über Sperrung bei Verlust des Dokumentes
- über Ein- und Ausschalten des Chip
° nach der Antragstellung erhalten Sie Ihre persönliche PIN, PUK sowie ein Sperrkennwort per Post zugesandt
° Abholung persönliche Vorsprache und Entscheidung, ob Sie die Onlineausweisfunktion nutzen möchten / Abschaltung und wieder einschalten auf Wunsch jederzeit möglich
° kommt Ihr Personalausweis abhanden, Sperrung der Online-Funktion erforderlich
- Meldebehörde
- telefonischer Sperrnotdienst: 0180- 1-33 33 33
° Gültigkeit: 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren
10 Jahre für Personen ab 24 Jahren
Wichtige Information!
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn sie im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.
Personalausweise können auch für Personen jeden Alters beantragt werden. Für Kinder von 0 bis 15 Jahren obliegt die Beantragung den Eltern, soweit ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Für Reisen innerhalb der EU wird der Personalausweis anerkannt.
Vorläufiger Personalausweis
(Eilfälle bei Verlust oder Ungültigkeit des Personalausweises)
Was ist mitzubringen:
° 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme nach internationalen Standards)
° Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
° Identitätsnachweis (ungültiges Dokument)
° Gebühr: 10,00 €
Was ist zu beachten:
° persönliche Vorsprache
° Gültigkeit: höchstens 3 Monate
Wichtige Information!
Der Verlust oder das Wiederauffinden eines Personalausweises ist bei der Meldebehörde anzuzeigen.
Reisepass / elektronischer Reisepass (ePass)
Was ist mitzubringen:
° 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme nach internationalen Standards)
° alter Reisepass, Kinderpass oder Personalausweis
° Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
° Gebühr: 37,50 € für Personen unter 24 Jahren (48-Seiten 59,50 €)
59,00 € für Personen ab 24 Jahren (48-Seiten 81,00 €)
Was ist zu beachten:
° persönliche Vorsprache (Abholung durch Vertreter mit Vollmacht möglich)
° Kinder ab 10 Jahre Unterschriftsleistung
° Beantragung für Minderjährige von beiden Elternteilen bei gemeinsamer Sorge / ein Elternteil bei alleiniger Sorge (mit Nachweis)
° Gültigkeit: 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren
10 Jahre für Personen ab 24 Jahren
° Bearbeitungsdauer: ca. 4 Wochen
Wichtige Information!
Seit dem 01.11.2007 wird der elektronische Reisepass (ePass), der über einen Chip verfügt, auf dem (in der Regel) die biometrischen Merkmale "Fingerabdruck und Lichtbild" gespeichert sind, ausgestellt.
Ab dem 01.11.2007 werden die Kinder nicht mehr in den Reisepass der Eltern eingetragen.
Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst. "Alte" Reisepässe ohne Chip oder Fingerabdrücke behalten ihre Gültigkeit.
Express-Pass
Für kurzfristige Reisen besteht die Möglichkeit einen Express-Pass zu beantragen, welcher innerhalb von 3 Werktagen fertig ist.
Gebühr: unter 24 Jahre 69,50 € (48-Seiten-Pass 91,50 €)
ab 24 Jahre 91,00 € (48-Seiten-Pass 113,00 €)
Wichtige Information!
Über gültige Einreisbestimmungen beim Reiseveranstalter, der jeweiligen Botschaft oder beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) informieren.
Vorläufiger Reisepass
Vorläufige Reisepässe dürfen nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt werden, wenn die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Was ist mitzubringen:
° 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme nach internationalen Standards)
° alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis, Personalausweis
° Geburtsurkunde (bei Erstbeantragung)
° Vorlage entsprechender Unterlagen zur Prüfung der Eilbedürftigkeit (z.B. Flugticket)
° Beantragung für Minderjährige von beiden Elternteilen bei gemeinsamer Sorge / ein Elternteil bei alleiniger Sorge (mit Nachweis)
° Gebühr: 26,00 €
Was ist zu beachten:
° persönliche Vorsprache (Abholung durch Vertreter mit Vollmacht möglich)
° Gültigkeit: 1 Jahr
Wichtige Information!
Nicht für Reisen in die USA!
Über gültige Einreisebestimmungen beim Reiseveranstalter, der jeweiligen Botschaft oder beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) informieren.
