Ortschaftsräte
Ortschaftsrat
1. Die Stadt Bitterfeld-Wolfen führt lt. Gebietsänderungsvereinbarung in folgenden Ortsteilen die Ortschaftsverfassung auf unbestimmte Zeit ein: Bitterfeld, Greppin, Holzweißig, Thalheim und Wolfen mit Reuden.
In Umsetzung der Gebietsänderungsvereinbarung zwischen Wolfen und Rödgen vom 16.02.2004 bleibt die in der Ortschaft Rödgen (umfassend die Ortsteile Rödgen und Zschepkau) bestehende Ortschaftsverfassung hiervon unberührt und wird beibehalten.
In Umsetzung des Gebietsänderungsvertrages zwischen der Gemeinde Bobbau und der Stadt Bitterfeld-Wolfen vom 04.05.2009 wurde in der Gemeinde Bobbau zum 01.10.2009 die Ortschaftsverfassung eingeführt. Die Ortschaft trägt den Namen des Ortsteils Bobbau.
2. In den unter Ziffer 1 genannten Ortschaften wurden Ortschaftsräte gebildet.
Die Mitglieder des Ortschaftsrates (Ortschaftsräte) werden nach den für die Wahl der Gemeinderäte geltenden Vorschriften gewählt.
Die Zahl der Mitglieder des Ortschaftsrates beträgt gemäß § 86 Absatz 5 GO LSA i. V. m. den Regelungen in den jeweiligen Gebietsänderungsvereinbarungen gegenwärtig:
in Wolfen 18 (Anmerkung: 1 Mandat ist unbesetzt)
in Bitterfeld 19
in Holzweißig 10
in Greppin 10
in Thalheim 10
in Rödgen 3
in Bobbau 13
3. Dem Ortschaftsrat obliegt entsprechend § 87 Absatz 2 GO LSA im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel, unter Berücksichtigung der Belange der gesamten Stadt,
* die Förderung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums in der Ortschaft
* die Pflege von Partner- und Patenschaften der Ortschaft
* die Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen in der Ortschaft
