Nützliche Informationen / Ausstattung der Lesesäle

Wissenswerte Informationen zur Archivbenutzung und zur Ausstattung der Lesesäle in beiden Ortsteilen

Wissenswertes zur Archivbenutzung
Allen, die ein berechtigtes Interesse vorweisen können, ist es gestattet Einsicht in Archivunterlagen zu nehmen, sofern andere Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. "Ein berechtigtes Interesse ist gegeben, wenn die Nutzung zu amtlichen, wissenschaftlichen, publizischtischen oder Bildungszwecken sowie zur Wahrnehmung berechtigter persönlicher Belange begehrt wird." (ArchG-LSA, §10)

Die Archivbenutzung geschiet in der Regel vor Ort im Lesesaal des Hauses. Dies ist im OT Bitterfeld und im OT Wolfen möglich. Vor der Benutzung muss ein Benutzerantrag ausgefüllt werden. Mit Unterschrift durch den Benutzer und der Leiterin des Archivs wird die Benutzung mit allen Rechten und Pflichten rechtskräftig. Der Benutzer erkennt damit die Archivsatzung einschließlich der Benutzerordnung an.

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, eine schriftliche Anfrage an das Archiv zu richten. Je nach Zeit- und Rechercheaufwand ist es möglich eine schriftliche Auskunft zu erhalten. Ist der Rechercheaufwand hoch, empfiehlt sich eine persönliche Benutzung in unserem Lesesaal.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Ausheben und Aufbereiten einiger Archivalien eine gewisse Zeit beansprucht. Daher möchten wir Sie bitten für die Benutzung einen Termin mit uns zu vereinbaren.

Technische Ausstattung der Lesesäle an beiden Standorten

Unsere Lesesäle verfügen über DVD- und Videoabspielmöglichkeiten sowie über Steckdosenanschlüsse für Laptops. Das Anfertigen von Repros ist möglich, jedoch entscheidet der Archivar im Einzelfall, je nach Erhaltungszustand der Unterlagen, über Art und Umfang der Vervielfältigungen. Grundsätzlich werden Vervielfältigungen nur durch die Archivmitarbeiter angefertigt. Die Erhaltung der Archivalien steht im Vordergrund, weshalb von Kopien besonders alter, wertvoller oder stark beschädigter Archivalien abgesehen werden muss.

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