Nicht nur für Frauen

Grundlage der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist der Artikel 3, Abs. 2 des Grundgesetzes. "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

                                           Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
                                           Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
                                           Niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt werden.

                                                                                                   (Artikel 3 Grundgesetz)

Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, auf Grundlage von Gesetzen an der Umsetzung des verfassungsmäßig geregelten Gleichstellungsangebotes im Alltag mitzuwirken.

Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet eng mit den Fachbereichen der Stadtverwaltung und den Frauenorganisationen sowie mit allen Institutionen im Landkreis, welche frauenpolitische Interessen vertreten, zusammen.

Die Tätigkeitsfelder umfassen:

extern

intern

Jede Frau, jeder Mann kann sich an die Gleichstellungsstelle wenden. Alle Beratungen sind vertraulich und kostenlos.

Kontakt zur Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Bitterfeld-Wolfen

Ansprechpartnerin
Gleichstellungsbeauftragte
Andrea Marks

Telefon: 03494 / 6660162
Fax:      03494 / 6660 9162
E-Mail:  andrea.marks@bitterfeld-wolfen.de

Anschrift:    Stadt Bitterfeld-Wolfen
                  Zimmer 101
                  OT Wolfen
                  Rathausplatz 1
                  06766 Bitterfeld-Wolfen

Öffnungszeiten:

Montag: 09:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 13:00 Uhr

Bei Bedarf können Sie gern einen persönlichen Termin vereinbaren.

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