Erklärung zur Barrierefreiheit.
Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: September 2025)
Stadt Bitterfeld-Wolfen – als öffentliche Stelle – ist bemüht, ihren Webauftritt www.bitterfeld-wolfen.de barrierefrei zugänglich zu machen. Die rechtlichen Grundlagen bilden § 12a Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), welche die EU-Richtlinie 2016/2102 in deutsches Recht umsetzen. Die technischen Anforderungen ergeben sich aus den geltenden Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), aktuell Version 2.1 beziehungsweise 2.2 (Konformitätsstufe AA).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.bitterfeld-wolfen.de (inklusive aller unter dieser Domain erreichbaren Unterseiten).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website bitterfeld-wolfen.de ist teilweise vereinbar mit den oben genannten Anforderungen an die Barrierefreiheit. Das bedeutet, dass die wesentlichen Grundfunktionen und Inhalte barrierefrei zugänglich sind, jedoch einige Teile der Website noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt sind.
Begründung: Trotz kontinuierlicher Bemühungen konnten noch nicht alle Kriterien der BITV/WCAG erfüllt werden. Insbesondere bestehen in bestimmten Bereichen Unvereinbarkeiten, die nachfolgend aufgeführt sind. Die Angabe "teilweise vereinbar" entbindet nicht von der Pflicht zur Verbesserung; die Stadt arbeitet fortlaufend daran, verbleibende Barrieren zu beseitigen.
Begründung: Trotz kontinuierlicher Bemühungen konnten noch nicht alle Kriterien der BITV/WCAG erfüllt werden. Insbesondere bestehen in bestimmten Bereichen Unvereinbarkeiten, die nachfolgend aufgeführt sind. Die Angabe "teilweise vereinbar" entbindet nicht von der Pflicht zur Verbesserung; die Stadt arbeitet fortlaufend daran, verbleibende Barrieren zu beseitigen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte und Bereiche der Website sind nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:
- Bilder und Grafiken: Einige Bilder, Icons oder grafische Bedienelemente verfügen nicht über einen aussagekräftigen Alternativtext. Dadurch sind sie für blinde Nutzer*innen oder Screenreader-Technologien nicht wahrnehmbar (WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1). Grund: Die Nachpflege aller Bildbeschreibungen ist im Gange; vereinzelt fehlen diese noch aus redaktionellen Gründen.
- Farbkontrast: Teile des Textes und grafische Elemente erfüllen nicht das Mindest-Kontrastverhältnis von 4,5:1 gegenüber dem Hintergrund. Dies kann Nutzern mit Sehbehinderungen das Lesen erschweren (WCAG 1.4.3). Grund: Designvorgaben der Corporate Identity führten zu einigen Farbkombinationen mit geringem Kontrast; eine Anpassung ist geplant.
- Bedienung per Tastatur: Nicht alle Funktionen sind derzeit vollständig mit der Tastatur bedienbar. Beispielsweise bereiten Dropdown-Menüs und der eingebettete Kalender Tastaturnutzern Probleme. Auch ist der sichtbare Fokusrahmen teils unzureichend sichtbar. Grund: Es liegen technische Umsetzungsfehler vor, die im Rahmen des laufenden Relaunches behoben werden sollen (WCAG 2.1.1 & 2.4.7).
- Formulare: Einige Formularfelder und interaktive Elemente sind nicht eindeutig beschriftet oder verfügen nicht über korrekte Zuordnungen von <label> zu Eingabefeld. Fehlermeldungen bei falschen Eingaben sind nicht immer ausreichend deutlich. Grund: Ältere Formular-Komponenten wurden noch nicht vollständig nach WCAG-Kriterien aktualisiert; dies wird nachgeholt.
- Dokumente (PDF, Office): Ein großer Teil der zum Download angebotenen PDF-Dokumente sowie vereinzelt Word/Excel-Dateien ist nicht barrierefrei (z.B. fehlende Tags in PDFs, gescannte Dokumente ohne erkannten Text). Grund: Diese Dokumente stammen teilweise aus älteren Beständen oder von Drittanbietern. Eine nachträgliche vollständige barrierefreie Aufbereitung wäre derzeit eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Abs. 6 BGG. Wir bemühen uns, neue Dokumente barrierefrei zur Verfügung zu stellen und bieten auf Anfrage gern Hilfestellung oder alternative Formate für bestehende Dateien an.
- Videos und Multimedia: Eingebettete Videos (z.B. via YouTube) sind nicht durchgängig untertitelt oder mit Audiodeskription versehen. Grund: Bei einigen älteren Videos fehlen (noch) die Untertitel, was gegen WCAG 1.2.2 verstößt. Wir planen, Untertitel zeitnah bereitzustellen bzw. Transkripte anzubieten. Audiodeskriptionen für visuelle Inhalte ohne Sprechertext sind derzeit nicht verfügbar und werden bei zukünftigen Produktionen geprüft.
- Leichte Sprache und Gebärdensprache: Informationen in Leichter Sprache sowie in Deutscher Gebärdensprache werden auf der Website aktuell noch nicht angeboten. Grund: Die Umsetzung der entsprechenden Inhalte gemäß § 11 BITV 2.0 (Ergänzung des Webauftritts um Leichte Sprache und DGS) befindet sich in Vorbereitung. Die Stadt ist bemüht, bald eine Übersicht der wichtigsten Inhalte in leichter verständlicher Sprache sowie ein DGS-Video mit Erläuterungen bereitzustellen.
- Struktur und Navigation: Einzelne Seiten weisen Unstimmigkeiten in der Überschriften-Hierarchie oder der Fokus-Reihenfolge auf. So ist beispielsweise die Inhaltsstruktur für Screenreader nicht in allen Fällen logisch (Übersprung von Überschriftenebenen). Grund: Redaktionelle Inkonsistenzen in der HTML-Auszeichnung; diese werden im Zuge regelmäßiger Überarbeitungen korrigiert, um WCAG 2.4.6 (Überschriften und Labels) zu genügen.
Die Stadt Bitterfeld-Wolfen arbeitet kontinuierlich daran, die genannten Barrieren zu reduzieren. Einige der oben aufgeführten Mängel werden aktuell behoben oder befinden sich in Prüfung. Die Inhalte, die noch nicht barrierefrei sind, werden entweder in Kürze angepasst oder – wo dies nicht sofort möglich ist – mit Begründung ausgenommen. So werden neu hochgeladene PDF-Dokumente fortan nach Möglichkeit barrierefrei erstellt, und fehlende Alternativtexte werden sukzessive ergänzt.
Erstellung der Erklärung zur BarrierefreiheitDiese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung der Website erstellt. Dabei wurden die Anforderungen der BITV 2.0 / WCAG 2.2 systematisch überprüft. Im Rahmen der Selbstprüfung kamen anerkannte Testverfahren zum Einsatz, die sich an den Prüfschritten des BIK-BITV-Tests orientieren.
- Prüfdatum: Die letzte umfassende technische Überprüfung fand im September 2025 statt. Einzelne Aspekte (z.B. neue Unterseiten oder Funktionen) werden fortlaufend bewertet.
- Bewertungsverfahren: Es handelte sich um eine kombinierte Bewertung – teils automatisierte Tests mit Prüfsoftware, teils manuelle Tests durch geschulte Personen. Die Überprüfung orientierte sich an den 60 Prüfschritten für WCAG 2.1/2.2 Konformitätsstufe AA. Dabei wurde festgestellt, dass der Webauftritt aktuell etwa teilweise die Anforderungen erfüllt (Konformitätsgrad geschätzt im Bereich 70–80%). Typische Abweichungen sind oben im Abschnitt "Nicht barrierefreie Inhalte" dokumentiert.
- Aktualität der Erklärung: Diese Erklärung wurde am 09.09.2025 erstellt und zuletzt aktualisiert. Künftige wesentliche Änderungen der Website sowie jährliche Updates der Bewertung werden in die Erklärung eingearbeitet.
Feedback und Kontaktmöglichkeiten
Sie haben Hinweise oder Fragen zur Barrierefreiheit auf bitterfeld-wolfen.de? Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Dann zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.Wir freuen uns über Ihr Feedback und bemühen uns, gemeldete Barrieren zeitnah zu beseitigen. Nutzen Sie hierfür bitte folgende Kontaktmöglichkeiten:
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Rathausplatz 1,
06766 Bitterfeld-Wolfen
Telefon: 03494 6660-0
E-Mail: info@bitterfeld-wolfen.de
Alternativ können Sie auch unser "Barriere melden" Formular auf der Website verwenden. Bitte geben Sie dabei an, auf welche Seite oder welchen Inhalt sich Ihr Anliegen bezieht, und hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten für Rückfragen. Zuständig für die Bearbeitung von Rückmeldungen zur Barrierefreiheit ist unser Web- und Redaktionsteam der Stadtverwaltung Bitterfeld-Wolfen. Wir werden Ihre Mitteilung prüfen und Ihnen in der Regel innerhalb von einem Monat antworten.
Durchsetzungsverfahren (Ombudsstelle)
Sollten Sie mit unserer Antwort auf Ihr Feedback nicht zufrieden sein oder keine Rückmeldung erhalten, besteht die Möglichkeit, ein Durchsetzungs- bzw. Schlichtungsverfahren einzuleiten. Dies dient dazu, eine Lösung im Konfliktfall herbeizuführen.Für Webangebote des Landes Sachsen-Anhalt – zu denen auch kommunale Websites wie bitterfeld-wolfen.de gehören – ist eine Ombudsstelle als Beschwerdestelle eingerichtet. Sie können sich an die Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt wenden, wenn Sie Barrieren auf unserer Website festgestellt haben und mit dem Umgang damit nicht zufrieden sind.
Kontaktdaten der Ombudsstelle:
Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Käsperstr. 31
39261 Zerbst/Anhalt
Telefon: 0 39 23 / 7 51 – 0
Web: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/ueber-uns/ombudsstelle
Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen, gemeinsam mit uns eine Lösung zu finden. Wichtig: Sie können die Ombudsstelle nur einschalten, nachdem Sie uns zunächst auf die Barriere hingewiesen und uns eine angemessene Frist (in der Regel 1 Monat) zur Stellungnahme gegeben haben.
Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen, gemeinsam mit uns eine Lösung zu finden. Wichtig: Sie können die Ombudsstelle nur einschalten, nachdem Sie uns zunächst auf die Barriere hingewiesen und uns eine angemessene Frist (in der Regel 1 Monat) zur Stellungnahme gegeben haben.
Alternativ – sollte keine Einigung erzielt werden – haben Sie das Recht, die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen einzuschalten. Diese Bundes-Schlichtungsstelle vermittelt bei Konflikten mit öffentlichen Stellen des Bundes. Für kommunale Anliegen in Sachsen-Anhalt ist vorrangig obige Landes-Ombudsstelle zuständig.
Wir empfehlen, zunächst direkt mit uns Kontakt aufzunehmen. Die Stadt Bitterfeld-Wolfen ist sehr daran interessiert, etwaige Barrieren im direkten Austausch zu beseitigen und ein zugängliches Webangebot für alle Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen.
Stand dieser Erklärung: 11. September 2025.