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Erklärung zur Barrierefreiheit.

Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: September 2025)


Stadt Bitterfeld-Wolfen – als öffentliche Stelle – ist bemüht, ihren Webauftritt www.bitterfeld-wolfen.de barrierefrei zugänglich zu machen. Die rechtlichen Grundlagen bilden § 12a Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), welche die EU-Richtlinie 2016/2102 in deutsches Recht umsetzen. Die technischen Anforderungen ergeben sich aus den geltenden Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), aktuell Version 2.1 beziehungsweise 2.2 (Konformitätsstufe AA).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.bitterfeld-wolfen.de (inklusive aller unter dieser Domain erreichbaren Unterseiten).
 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website bitterfeld-wolfen.de ist teilweise vereinbar mit den oben genannten Anforderungen an die Barrierefreiheit. Das bedeutet, dass die wesentlichen Grundfunktionen und Inhalte barrierefrei zugänglich sind, jedoch einige Teile der Website noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt sind.

Begründung: Trotz kontinuierlicher Bemühungen konnten noch nicht alle Kriterien der BITV/WCAG erfüllt werden. Insbesondere bestehen in bestimmten Bereichen Unvereinbarkeiten, die nachfolgend aufgeführt sind. Die Angabe "teilweise vereinbar" entbindet nicht von der Pflicht zur Verbesserung; die Stadt arbeitet fortlaufend daran, verbleibende Barrieren zu beseitigen.
 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte und Bereiche der Website sind nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:
 
Die Stadt Bitterfeld-Wolfen arbeitet kontinuierlich daran, die genannten Barrieren zu reduzieren. Einige der oben aufgeführten Mängel werden aktuell behoben oder befinden sich in Prüfung. Die Inhalte, die noch nicht barrierefrei sind, werden entweder in Kürze angepasst oder – wo dies nicht sofort möglich ist – mit Begründung ausgenommen. So werden neu hochgeladene PDF-Dokumente fortan nach Möglichkeit barrierefrei erstellt, und fehlende Alternativtexte werden sukzessive ergänzt.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung der Website erstellt. Dabei wurden die Anforderungen der BITV 2.0 / WCAG 2.2 systematisch überprüft. Im Rahmen der Selbstprüfung kamen anerkannte Testverfahren zum Einsatz, die sich an den Prüfschritten des BIK-BITV-Tests orientieren. (Hinweis: Gemäß EU-Durchführungsbeschluss 2018/1523 wird die Erklärung jährlich überprüft und aktualisiert. Die Angaben in dieser Erklärung basieren auf dem derzeitigen Stand der Barrierefreiheit der Website.)
 

Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Sie haben Hinweise oder Fragen zur Barrierefreiheit auf bitterfeld-wolfen.de? Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Dann zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Wir freuen uns über Ihr Feedback und bemühen uns, gemeldete Barrieren zeitnah zu beseitigen. Nutzen Sie hierfür bitte folgende Kontaktmöglichkeiten:

Stadt Bitterfeld-Wolfen
Rathausplatz 1,
06766 Bitterfeld-Wolfen
Telefon: 03494 6660-0
E-Mail: info@bitterfeld-wolfen.de
 
Alternativ können Sie auch unser "Barriere melden" Formular auf der Website verwenden. Bitte geben Sie dabei an, auf welche Seite oder welchen Inhalt sich Ihr Anliegen bezieht, und hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten für Rückfragen. Zuständig für die Bearbeitung von Rückmeldungen zur Barrierefreiheit ist unser Web- und Redaktionsteam der Stadtverwaltung Bitterfeld-Wolfen. Wir werden Ihre Mitteilung prüfen und Ihnen in der Regel innerhalb von einem Monat antworten.
 

Durchsetzungsverfahren (Ombudsstelle)

Sollten Sie mit unserer Antwort auf Ihr Feedback nicht zufrieden sein oder keine Rückmeldung erhalten, besteht die Möglichkeit, ein Durchsetzungs- bzw. Schlichtungsverfahren einzuleiten. Dies dient dazu, eine Lösung im Konfliktfall herbeizuführen.
Für Webangebote des Landes Sachsen-Anhalt – zu denen auch kommunale Websites wie bitterfeld-wolfen.de gehören – ist eine Ombudsstelle als Beschwerdestelle eingerichtet. Sie können sich an die Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt wenden, wenn Sie Barrieren auf unserer Website festgestellt haben und mit dem Umgang damit nicht zufrieden sind.

Kontaktdaten der Ombudsstelle:
Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Käsperstr. 31
39261 Zerbst/Anhalt
Telefon: 0 39 23 / 7 51 – 0
Web: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/ueber-uns/ombudsstelle

Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen, gemeinsam mit uns eine Lösung zu finden. Wichtig: Sie können die Ombudsstelle nur einschalten, nachdem Sie uns zunächst auf die Barriere hingewiesen und uns eine angemessene Frist (in der Regel 1 Monat) zur Stellungnahme gegeben haben.
 
Alternativ – sollte keine Einigung erzielt werden – haben Sie das Recht, die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen einzuschalten. Diese Bundes-Schlichtungsstelle vermittelt bei Konflikten mit öffentlichen Stellen des Bundes. Für kommunale Anliegen in Sachsen-Anhalt ist vorrangig obige Landes-Ombudsstelle zuständig.
 
Wir empfehlen, zunächst direkt mit uns Kontakt aufzunehmen. Die Stadt Bitterfeld-Wolfen ist sehr daran interessiert, etwaige Barrieren im direkten Austausch zu beseitigen und ein zugängliches Webangebot für alle Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen.

Stand dieser Erklärung: 11. September 2025.

Das ist bitterfeld-wolfen.de

Das virtuelle Rathaus der Stadt Bitterfeld-Wolfen ist für alle BürgerInnen 24 Stunden am Tag geöffnet. Hier finden Sie Informationen zu städtischen Dienstleistungen und Onlineservices, die Sie bequem von zu Hause aus erledigen können. Hier erhalten Sie aber auch Informationen über das Stadtleben in Bitterfeld-Wolfen, von Kultur bis Natur, über die Arbeit der Ratsgremien - alles aktuell und schnell auffindbar.