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Gesamträumliches Planungskonzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Stadt Bitterfeld-Wolfen.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien stellt ein wesentliches Ziel sowohl der deutschen als auch der europäischen Energiepolitik dar. So ist gemäß Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) für Deutschland u. a. gesetzlich festgelegt, dass der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2030 80 % betragen soll (§ 1 (2) Nr. 2 EEG). Um dies zu realisieren, wurden im EEG 2023 für die wichtigsten Energieträger u. a. auch konkrete Ausbaupfade festgelegt. Demnach soll die installierte Leistung zur Nutzung von Solarenergie bis zum Jahr 2040 insgesamt 400 Gigawatt betragen.

Ausgehend von der installierten Leistung im Jahr 2023 von ca. 81,7 Gigawatt (Quelle: Bundesnetzagentur) lässt sich ableiten, dass bis zum Erreichen des gesetzlich vorgegebenen Ausbauziels deutschlandweit noch eine deutliche Steigerung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen erforderlich ist, der zu großen Teilen auch auf Freiflächen, d. h. z. B. auf Konversions- und Brachflächen aber auch auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen realisiert werden soll. Davon ausgehend stehen neben Photovoltaikanlagen auf Dächern insbesondere auch die Flächenpotenziale auf Freiflächen im besonderen Fokus.
Vor diesem Hintergrund beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung im Juni 2022 das gesamträumliche Planungskonzept, welches dazu dienen soll, die Flächenpotenziale von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen zu ermitteln und darzustellen. Dazu wurden sowohl bereits vorhandene als auch ggf. zukünftig nutzbare Flächenpotenziale für die Errichtung und den Betrieb von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (nachfolgend auch kurz „FF-PVA“ genannt) in der Stadt Bitterfeld-Wolfen ermittelt und deren mögliche Eignung zur Errichtung von FF-PVA untersucht.

Im Rahmen dieses Konzeptes wurde sowohl untersucht, inwieweit im Stadtgebiet Bitterfeld-Wolfen bereits FF-PVA vorhanden sind. Darüber hinaus wurden neue Potenzialflächen an Konversionsstandorten als auch auf sog. sonstigen Flächen ermittelt, soweit sie unter Berücksichtigung relevanter Planungskriterien für die Errichtung einer FF-PVA in Frage kommen könnten.

Unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen FF-PVA, der Potenzialflächen an Konversionsstandorten, sowie der sonstigen Flächen unter Berücksichtigung der festgelegten Kriterien ergibt sich im Stadtgebiet ein Potenzial an Flächen für FF-PVA von 1.470 ha, das sind 16,85 % der Fläche der Stadt Bitterfeld-Wolfen.

Der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen bestätigte in seiner Sitzung im August 2025 das gesamträumliche Planungskonzept für FF-PVA als Arbeitsgrundlage. Um eine ausgewogene Flächenentwicklung in der Stadt Bitterfeld-Wolfen sicherzustellen, legte der Stadtrat im selben Beschluss fest, nur Flächen vorhandener FF-PVA, Potenzialflächen „Konversionsstandorte“, sowie Potenzialflächen „sonstige Flächen“ (innerhalb 200 m – Bereich) als Potenzialflächen auszuweisen. Die Potenzialflächen gemäß dieses Beschlusses werden in einer separaten Karte dargestellt.
 

Gesamträumliches Planungskonzept für FF-PVA Bitterfeld-Wolfen als PDF

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Karte Potentialflächen gemäß Stadtratsbeschluss vom August 2025 als PDF

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