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Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Bitterfeld-Wolfen über den Jahresabschluss 2011 und den Jahresabschluss 2012.

Der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen hat in seiner Sitzung am 08.02.2017 mit Beschluss Nr. 294-2016 den Jahresabschluss 2011 der Stadt Bitterfeld-Wolfen festgestellt und der damaligen Oberbürgermeisterin, Frau Petra Wust, für die Haushaltsdurchführung im Haushaltsjahr 2011 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
In seiner Sitzung am 16.08.2017 hat der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen mit Beschluss Nr. 165-2017 den Jahresabschluss 2012 der Stadt Bitterfeld-Wolfen festgestellt und die damalige Oberbürgermeisterin für die Haushaltsdurchführung im Haushaltsjahr 2012 uneingeschränkt entlastet.
 
Im Zusammenhang mit diesen Stadtratsbeschlüssen waren in den Gremiensitzungen massive Vorwürfe einzelner Stadträte laut geworden, die damalige Oberbürgermeisterin habe im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnausschüttungen der kommunalen Wohnungsbauunternehmen an die Stadt ihre Pflichten verletzt und der Stadt dadurch einen erheblichen Schaden zugefügt. Einige Medien griffen diese Vorwürfe auf.
 
Jedoch hat sich sowohl im Ergebnis einer bereits im März durchgeführten verwaltungsinternen Prüfung, als auch im Ergebnis einer aktuellen kommunalaufsichtsbehördlichen Prüfung bestätigt, dass diese Vorwürfe nicht gerechtfertigt sind. Weder hat die damalige Oberbürgermeisterin bei der Haushaltsdurchführung Pflichten verletzt, noch ist der Stadt Bitterfeld-Wolfen infolge der nicht realisierten Gewinnausschüttungen ein Schaden entstanden. Folgerichtig stand der Feststellung der Jahresabschlüsse 2011 und 2012 nichts im Wege und der damaligen Oberbürgermeisterin wurde vom Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen die uneingeschränkte Entlastung erteilt. Die entsprechenden Beschlüsse des Stadtrates sind rechtskonform.
 

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