Neue Hygieneregeln zur Nutzung von Sportanlagen ab dem 04.07.2020.
Die Stadt informiert, dass ab dem 04.07.2020 neue Hygieneregeln zur Nutzung von Sportanlagen gelten. Neben den bereits bestehenden Bestimmungen zu den Hygieneregeln bei der Nutzung von Sportanlagen ergeben sich aus der Siebten Eindämmungsverordnung folgende Erweiterungen:
- Körperkontakte werden während der Sporteinheit erlaubt, wenn diese zur Ausübung der jeweiligen Sportart notwendig sind. Bei kontaktfreien Sportarten ist der Mindestabstand einzuhalten.
- Die Durchführung von Wettkämpfen mit oder ohne Zuschauer ist unter den Vorgaben der jeweiligen Verbände wieder erlaubt, erfordert aber ein separates Hygienekonzept des Veranstalters, welches bei Kontrollen vorgelegt werden muss. Die Wettkämpfe sind schriftlich bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen (Bereich Jugend/Sport) anzumelden.
- Kleidungswechsel und Körperpflege dürfen unter den vorgegebenen Hygieneabständen wieder in der Sportstätte stattfinden.
- Gästen und Zuschauern ist das Betreten der Sportanlage wieder gestattet, wenn sie symptomfrei sind und der Mindestabstand von 1,50 m eingehalten wird.