Informationen zur Hundebestandsaufnahme.
Werte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bitterfeld-Wolfen,
in den nächsten Tagen wird Ihnen durch die Deutsche Post im Auftrag der Stadt Bitterfeld-Wolfen eine Postwurfsendung zugehen.
Hintergrund dieser Postwurfsendung ist die Tatsache, dass im Zusammenhang mit Kontrollen oder durch Mitteilungen besorgter Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bitterfeld-Wolfen, festgestellt werden muss, dass nicht immer die Haltung von Hunden bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen ordnungsgemäß bzw. gar nicht angezeigt wurde.
Gemäß § 12 der zurzeit gültigen Hundesteuersatzung sind Hunde innerhalb von 2 Wochen nach Anschaffung bzw. Zuzug bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen anzumelden.
Die nicht ordnungsgemäße und/oder nicht rechtzeitige Anmeldung der Hunde zur Hundesteuer ist mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens verbunden.
Im Sinne der Steuergerechtigkeit und im Interesse der ehrlichen Hundehalter/innen, welche ihren Hund bzw. ihre Hunde ordnungsgemäß bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen angemeldet haben, ergeht mit dieser Postwurfsendung eine Aufforderung an diejenigen Hundehalter, die, aus welchen Gründen auch immer, es bisher versäumt haben, die Hundehaltung in der Stadt Bitterfeld-Wolfen anzuzeigen.
Melden Sie innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Postwurfsendung Ihren Hund bzw. Ihre Hunde bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen an, wird von der Einleitung eines Bußgeldverfahrens abgesehen.
Bitte machen Sie jetzt von der Gelegenheit Gebrauch und melden Ihren Hund bzw. Ihre Hunde bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen an. Sie vermeiden damit weitere zusätzliche Kosten, denn das Bußgeld kann bis zu 10.000 Euro betragen.
Senden Sie das, der Postwurfsendung beigefügte Anmeldeformular, wahrheitsgemäß und vor allem vollständig ausgefüllt an den Sachbereich Steuern der Stadt Bitterfeld-Wolfen zurück.
Klärende Fragen beantworten Ihnen die Mitarbeiter/innen des Sachbereiches Steuern sehr gern.
Sachbereich Steuern
in den nächsten Tagen wird Ihnen durch die Deutsche Post im Auftrag der Stadt Bitterfeld-Wolfen eine Postwurfsendung zugehen.
Hintergrund dieser Postwurfsendung ist die Tatsache, dass im Zusammenhang mit Kontrollen oder durch Mitteilungen besorgter Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bitterfeld-Wolfen, festgestellt werden muss, dass nicht immer die Haltung von Hunden bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen ordnungsgemäß bzw. gar nicht angezeigt wurde.
Gemäß § 12 der zurzeit gültigen Hundesteuersatzung sind Hunde innerhalb von 2 Wochen nach Anschaffung bzw. Zuzug bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen anzumelden.
Die nicht ordnungsgemäße und/oder nicht rechtzeitige Anmeldung der Hunde zur Hundesteuer ist mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens verbunden.
Im Sinne der Steuergerechtigkeit und im Interesse der ehrlichen Hundehalter/innen, welche ihren Hund bzw. ihre Hunde ordnungsgemäß bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen angemeldet haben, ergeht mit dieser Postwurfsendung eine Aufforderung an diejenigen Hundehalter, die, aus welchen Gründen auch immer, es bisher versäumt haben, die Hundehaltung in der Stadt Bitterfeld-Wolfen anzuzeigen.
Melden Sie innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Postwurfsendung Ihren Hund bzw. Ihre Hunde bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen an, wird von der Einleitung eines Bußgeldverfahrens abgesehen.
Bitte machen Sie jetzt von der Gelegenheit Gebrauch und melden Ihren Hund bzw. Ihre Hunde bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen an. Sie vermeiden damit weitere zusätzliche Kosten, denn das Bußgeld kann bis zu 10.000 Euro betragen.
Senden Sie das, der Postwurfsendung beigefügte Anmeldeformular, wahrheitsgemäß und vor allem vollständig ausgefüllt an den Sachbereich Steuern der Stadt Bitterfeld-Wolfen zurück.
Klärende Fragen beantworten Ihnen die Mitarbeiter/innen des Sachbereiches Steuern sehr gern.
Sachbereich Steuern