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Pressemitteilung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.

Ab Samstag (19.12.2020) müssen viele Geflügelhalter im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehende, nach oben gegen Einträge gesicherten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögel gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, halten.

Zudem sind ab Samstag die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel bis auf weiteres verboten. Die entsprechende Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die aviäre Influenza (Vogelgrippe) bzw. der Klassischen Geflügelpest, als eine besonders schwere verlaufende Form der aviären Influenza, wurde vom Landrat Uwe Schulze unterzeichnet.

Gemäß Risikobeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) vom 4. Dezember 2020 ist eine Verbreitung des hochpathogenen aviären Influenzvirus im Kreisgebiet von Anhalt-Bitterfeld sehr wahrscheinlich. Die weitere Verbreitung durch Wildvögel insbesondere durch aasfressende und/oder infizierte aber nicht erkrankte Wildvögel ist ebenfalls sehr wahrscheinlich. Im Landkreis befinden sich ferner an Seen und Fließgewässern zahlreiche als bedeutend eingeschätzte Rastplätze für Wildvögel, auf denen insbesondere im Rahmen des Vogelzugs und der Winterrast vermehrt mit Wildvögeln zu rechnen ist. In Deutschland gibt es viele mit dem Virus infizierte, vorwiegend tot aufgefundene Wildvögel, auch in grenznahem Gebieten zu SachsenAnhalt. Bestätigte Fälle in Anhalt-Bitterfeld gibt es derzeit noch nicht. Zur Vermeidung der Einschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel in Nutztierbestände hat der Landkreis die Allgemeinverfügung erlassen.

Folgende Ortschaften sind von der Allgemeinverfügung ausgeschlossen: Beyersdorf, Brehna, Brösa, Cattau, Cosa, Cösitz, Dohndorf, Edderitz, Fernsdorf, Gahrendorf, Glauzig, Gnetsch, Golmenglin, Görzig, Göttnitz, Gröbzig, Großwülknitz, Hohnsdorf, Kleinweißandt, Körnitz, Löbersdorf, Löbnitz an der Linde, Maasdorf, Mößlitz, Pfaffendorf, Piethen, Pilsenhöhe, Pösigk, Priesdorf, Prussendorf, Quetzdölsdorf, Radegast, Reinsdorf, Rieda, Riesdorf, Rohndorf, Schortewitz, Schrenz, Schwemsal, Spören, Station Weißandt-Gölzau, Stumsdorf, Torna, Trebbichau an der Fuhne, Weißandt-Gölzau, Werben, Werdershausen, Wieskau, Wörbzig, Zehbitz, Zehmitz und Zörbig (Stadtgebiet).

Die Ortschaften, die davon befreit sind, liegen außerhalb der Wildvogelareale. Dem Begriff Geflügel sind folgende Tiere zugeordnet: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Info: Die klassische Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Bei Hühnern und Puten können innerhalb weniger Tage bis zu 100 % der Tiere erkranken und sterben. Nach amtlicher Feststellung der Seuche wird das Geflügel eines betroffenen Gebietes getötet und direkt in Entsorgungsanlagen verbracht. Der Betrieb wird danach fachgerecht gereinigt und desinfiziert. Der von Menschen, Tieren und Waren ist in einer um den Seuchenausbruch angelegten Schutz- und Überwachungszone gesperrt oder eingeschränkt.

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