Stadt Bitterfeld-Wolfen setzt Vorgaben aus der Vierten Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt um.
Am 12. Februar 2021 hat das Land Sachsen-Anhalt die „Vierte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“ herausgegeben. Damit ergeben sich auch für die Stadt Bitterfeld-Wolfen Handlungsnotwendigkeiten und Anpassungen der bisherigen Entscheidungen, die am 15. Februar in Kraft treten und vorerst bis zum 10. März gelten.
Zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 hat der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) der Stadt Bitterfeld-Wolfen folgende Entscheidungen getroffen:
Beerdigungen:
Bei Trauerfeiern dürfen nur der engste Freundes- und Familienkreis der oder des Verstorbenen, der Trauerredner oder Geistliche und das erforderliche Personal des Bestattungsunternehmens teilnehmen.
Bibliotheken:
Bibliotheken dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Die Bibliothek bietet ab dem 15. Februar 2021 die kontaktlose Ausleihe an. Damit in der Zeit der Schließung Medien ausgeliehen werden können, nehmen die Mitarbeiter/innen per Mail oder telefonisch die Ausleihen entgegen. Dazu muss der volle Name, die Leserausweis-Nummer sowie die Telefonnummer oder die E-Mail Adresse mitgeteilt werden. Nach Vereinbarung eines Abholtermins, können bis zu zehn Medien unter Einhaltung der „AHA“- Regeln abgeholt werden.
Dienstleistungsbetriebe:
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe bleiben geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, insbesondere die durch Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden oder Medizinische Fußpfleger (Podologen) erbracht werden, bleiben weiter möglich, wenn die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln sichergestellt ist und die Kunden einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen oder andere geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden. Die Vorgaben der jeweiligen Berufsgenossenschaften sollen zusätzlich berücksichtigt werden. Friseursalons sowie Dienstleistungen der Fußpflege mit Ausnahme dekorativer Maßnahmen am Fuß sind ab dem 1. März zulässig, wenn die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln sichergestellt ist, die Kunden für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen vorab einen Termin vereinbart haben und die Kunden einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen oder andere geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden. Die Vergabe von Terminen darf nur auf elektronischem oder fernmündlichem Weg erfolgen.
Einzelhandel:
Von der Schließungsverfügung sind der Einzelhandel für Lebensmittel, die Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, der Vertrieb von Lebensmitteln im Reisegewerbe, der Online-Handel, die Abhol- und Lieferdienste, die Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, die Apotheken, die Sanitätshäuser, die Drogerien, die Optiker, die Hörgeräteakustiker, die Tankstellen, die Kfz-Werkstätten, Kfz-Teileverkaufsstellen, die Fahrradwerkstätten, die Fahrradläden, die Banken und Sparkassen, die Poststellen, die Reinigungen, die Waschsalons, der Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, die Buchläden, die Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und der Großhandel ausgenommen, wenn die betroffene Einrichtung die allgemeinen Hygieneregeln und Zugangsbegrenzungen sicherstellt. Besucher haben in geschlossenen Räumen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Eheschließungen:
An Hochzeiten dürfen neben den Eheschließenden und dem Standesbeamten lediglich die Trauzeugen, die Eltern, Kinder und Geschwister der Eheschließenden teilnehmen.
Fitness- und Sportstudios:
Fitness und Sportstudios, Rehabilitationssport, Yoga- und andere Präventivkurse sowie Indoor-Spielplätze dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden.
Gastronomie:
Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen. Betriebskantinen sind für den Verzehr vor Ort zu schließen, wo immer die Arbeitsabläufe es zu lassen. Ausgenommen sind die Belieferung und die Mitnahme von Speisen und Getränken, sowie der Außer-Haus-Verkauf und die Abgabe von Lebensmitteln durch die Tafeln. Hierbei ist sicherzustellen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird und im öffentlichen Bereich einschließlich Einkaufszentren kein Verzehr in einem Umkreis von weniger als 50 Metern zum Abgabeort stattfindet.
Grund- und Förderschulen
Ab dem 1. März kann an Grund- und Förderschulen der Präsenzunterricht unter der Befreiung der Präsenzpflicht wieder aufgenommen werden.
Kita/Hort:
Für die sieben städtischen Einrichtungen Kita „Fuhnewichtel“ (OT Stadt Wolfen), „Regenbogenland“ (OT Stadt Wolfen) und „Villa Sonnenkäfer“ (OT Stadt Bitterfeld) sowie die Horte „Erich Weinert“ (OT Stadt Wolfen), „Steinfurth“ (OT Stadt Wolfen), „Anhaltsiedlung“ (OT Stadt Bitterfeld) und „Pestalozzi“ (OT Stadt Bitterfeld) gilt: Bis zum 28. Februar 2021 kann eine Notbetreuung in Anspruch genommen werden, wenn ein Erziehungsberechtigter zur Gruppe der im Bereich der kritischen Infrastruktur tätigen, unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehört. Hierfür ist ein Nachweis erforderlich. Das entsprechende Formblatt ist auf der Internetseite der Stadt Bitterfeld-Wolfen veröffentlicht. Um über den ganzen Tag feste Gruppen bilden zu können, bleibt die Öffnungszeit weiterhin auf 9 Stunden beschränkt (wie bisher „Regenbogenland“ und „Fuhnewichtel zwischen 07:00 und 16:00 Uhr, „Villa Sonnenkäfer“ zwischen 06.30 und 15.30 Uhr). Ab dem 1. März erfolgt in den städtischen Einrichtungen ein eingeschränkter Regelbetrieb. Das heißt: Die Kinder werden in festen Gruppen und mit festem Personal betreut.
Mehrgenerationenhaus:
Mehrgenerationenhäuser dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden.
Meldestelle:
Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch.
ÖPNV:
Jeder Nutzer des ÖPNV und öffentlicher Fernverkehrsmittel hat einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz im Sinne dieser Verordnung ist eine mehrlagige Einwegmaske (z. B. eine medizinische Gesichtsmaske nach der europäischen Norm EN 14683:2019-10 oder ein vergleichbares Produkt; handelsüblich als OP-Maske, Einwegmaske oder Einwegschutzmaske bezeichnet) oder eine partikelfiltrierende Halbmaske (z. B. FFP2- oder FFP3-Maske).
Rathäuser:
Der Zutritt zu den Rathäusern im Ortsteil Stadt Bitterfeld und Ortsteil Stadt Wolfen ist nur gestattet, wenn er zwingend erforderlich ist und ein Termin telefonisch vereinbart wurde. Es gelten die Abstands- und Hygieneregeln. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend. Die Personendaten werden registriert.
Senioren:
Angebote von Seniorenbegegnungsstätten und -treffpunkten dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden.
Spielplätze:
Spielplätze sind weiterhin unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln zugänglich.
Sportstätten:
Der Sportbetrieb ist auf allen und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern untersagt, ausgenommen ist unter anderem der Sportbetrieb von Berufssportlern sowie der kontaktfreie Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
Städtisches Kulturhaus:
Die Theaterkasse bleibt bis zum 10. März 2021 geschlossen.
Wochenmärkte:
Die Wochenmärkte in den Ortsteilen Stadt Bitterfeld und Stadt Wolfen finden weiterhin statt. Es dürfen ausschließlich Lebensmittel verkauft werden.
Das Ordnungsamt wird im Stadtgebiet die Vorgaben der Verordnung kontrollieren.
Ein Bürgertelefon ist zu den Öffnungszeiten der Verwaltung unter 03494 6660-130 eingerichtet.
Aktuelle Informationen zur Situation finden Sie unter www.bitterfeld-wolfen.de
Zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 hat der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) der Stadt Bitterfeld-Wolfen folgende Entscheidungen getroffen:
Beerdigungen:
Bei Trauerfeiern dürfen nur der engste Freundes- und Familienkreis der oder des Verstorbenen, der Trauerredner oder Geistliche und das erforderliche Personal des Bestattungsunternehmens teilnehmen.
Bibliotheken:
Bibliotheken dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Die Bibliothek bietet ab dem 15. Februar 2021 die kontaktlose Ausleihe an. Damit in der Zeit der Schließung Medien ausgeliehen werden können, nehmen die Mitarbeiter/innen per Mail oder telefonisch die Ausleihen entgegen. Dazu muss der volle Name, die Leserausweis-Nummer sowie die Telefonnummer oder die E-Mail Adresse mitgeteilt werden. Nach Vereinbarung eines Abholtermins, können bis zu zehn Medien unter Einhaltung der „AHA“- Regeln abgeholt werden.
Dienstleistungsbetriebe:
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe bleiben geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, insbesondere die durch Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden oder Medizinische Fußpfleger (Podologen) erbracht werden, bleiben weiter möglich, wenn die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln sichergestellt ist und die Kunden einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen oder andere geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden. Die Vorgaben der jeweiligen Berufsgenossenschaften sollen zusätzlich berücksichtigt werden. Friseursalons sowie Dienstleistungen der Fußpflege mit Ausnahme dekorativer Maßnahmen am Fuß sind ab dem 1. März zulässig, wenn die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln sichergestellt ist, die Kunden für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen vorab einen Termin vereinbart haben und die Kunden einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen oder andere geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden. Die Vergabe von Terminen darf nur auf elektronischem oder fernmündlichem Weg erfolgen.
Einzelhandel:
Von der Schließungsverfügung sind der Einzelhandel für Lebensmittel, die Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, der Vertrieb von Lebensmitteln im Reisegewerbe, der Online-Handel, die Abhol- und Lieferdienste, die Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, die Apotheken, die Sanitätshäuser, die Drogerien, die Optiker, die Hörgeräteakustiker, die Tankstellen, die Kfz-Werkstätten, Kfz-Teileverkaufsstellen, die Fahrradwerkstätten, die Fahrradläden, die Banken und Sparkassen, die Poststellen, die Reinigungen, die Waschsalons, der Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, die Buchläden, die Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und der Großhandel ausgenommen, wenn die betroffene Einrichtung die allgemeinen Hygieneregeln und Zugangsbegrenzungen sicherstellt. Besucher haben in geschlossenen Räumen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Eheschließungen:
An Hochzeiten dürfen neben den Eheschließenden und dem Standesbeamten lediglich die Trauzeugen, die Eltern, Kinder und Geschwister der Eheschließenden teilnehmen.
Fitness- und Sportstudios:
Fitness und Sportstudios, Rehabilitationssport, Yoga- und andere Präventivkurse sowie Indoor-Spielplätze dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden.
Gastronomie:
Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen. Betriebskantinen sind für den Verzehr vor Ort zu schließen, wo immer die Arbeitsabläufe es zu lassen. Ausgenommen sind die Belieferung und die Mitnahme von Speisen und Getränken, sowie der Außer-Haus-Verkauf und die Abgabe von Lebensmitteln durch die Tafeln. Hierbei ist sicherzustellen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird und im öffentlichen Bereich einschließlich Einkaufszentren kein Verzehr in einem Umkreis von weniger als 50 Metern zum Abgabeort stattfindet.
Grund- und Förderschulen
Ab dem 1. März kann an Grund- und Förderschulen der Präsenzunterricht unter der Befreiung der Präsenzpflicht wieder aufgenommen werden.
Kita/Hort:
Für die sieben städtischen Einrichtungen Kita „Fuhnewichtel“ (OT Stadt Wolfen), „Regenbogenland“ (OT Stadt Wolfen) und „Villa Sonnenkäfer“ (OT Stadt Bitterfeld) sowie die Horte „Erich Weinert“ (OT Stadt Wolfen), „Steinfurth“ (OT Stadt Wolfen), „Anhaltsiedlung“ (OT Stadt Bitterfeld) und „Pestalozzi“ (OT Stadt Bitterfeld) gilt: Bis zum 28. Februar 2021 kann eine Notbetreuung in Anspruch genommen werden, wenn ein Erziehungsberechtigter zur Gruppe der im Bereich der kritischen Infrastruktur tätigen, unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehört. Hierfür ist ein Nachweis erforderlich. Das entsprechende Formblatt ist auf der Internetseite der Stadt Bitterfeld-Wolfen veröffentlicht. Um über den ganzen Tag feste Gruppen bilden zu können, bleibt die Öffnungszeit weiterhin auf 9 Stunden beschränkt (wie bisher „Regenbogenland“ und „Fuhnewichtel zwischen 07:00 und 16:00 Uhr, „Villa Sonnenkäfer“ zwischen 06.30 und 15.30 Uhr). Ab dem 1. März erfolgt in den städtischen Einrichtungen ein eingeschränkter Regelbetrieb. Das heißt: Die Kinder werden in festen Gruppen und mit festem Personal betreut.
Mehrgenerationenhaus:
Mehrgenerationenhäuser dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden.
Meldestelle:
Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch.
ÖPNV:
Jeder Nutzer des ÖPNV und öffentlicher Fernverkehrsmittel hat einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz im Sinne dieser Verordnung ist eine mehrlagige Einwegmaske (z. B. eine medizinische Gesichtsmaske nach der europäischen Norm EN 14683:2019-10 oder ein vergleichbares Produkt; handelsüblich als OP-Maske, Einwegmaske oder Einwegschutzmaske bezeichnet) oder eine partikelfiltrierende Halbmaske (z. B. FFP2- oder FFP3-Maske).
Rathäuser:
Der Zutritt zu den Rathäusern im Ortsteil Stadt Bitterfeld und Ortsteil Stadt Wolfen ist nur gestattet, wenn er zwingend erforderlich ist und ein Termin telefonisch vereinbart wurde. Es gelten die Abstands- und Hygieneregeln. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend. Die Personendaten werden registriert.
Senioren:
Angebote von Seniorenbegegnungsstätten und -treffpunkten dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden.
Spielplätze:
Spielplätze sind weiterhin unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln zugänglich.
Sportstätten:
Der Sportbetrieb ist auf allen und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern untersagt, ausgenommen ist unter anderem der Sportbetrieb von Berufssportlern sowie der kontaktfreie Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
Städtisches Kulturhaus:
Die Theaterkasse bleibt bis zum 10. März 2021 geschlossen.
Wochenmärkte:
Die Wochenmärkte in den Ortsteilen Stadt Bitterfeld und Stadt Wolfen finden weiterhin statt. Es dürfen ausschließlich Lebensmittel verkauft werden.
Das Ordnungsamt wird im Stadtgebiet die Vorgaben der Verordnung kontrollieren.
Ein Bürgertelefon ist zu den Öffnungszeiten der Verwaltung unter 03494 6660-130 eingerichtet.
Aktuelle Informationen zur Situation finden Sie unter www.bitterfeld-wolfen.de