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Übersicht von Zuständigkeiten bei Beglaubigungen.

Aufgrund von unterschiedlichen Zuständigkeiten bei der Bearbeitung von Beglaubigungen möchte die Stadt Bitterfeld-Wolfen alle Bürgerinnen und Bürgern über folgende Verfahrensweise informieren:

Amtliche Beglaubigungen in Personenstandsangelegenheiten können ausschließlich im Standesamt, OT Stadt Bitterfeld, Markt 7, 06749 Bitterfeld-Wolfen, bearbeitet werden. Telefonisch erreichen Sie das Standesamt über die Telefonnummer: 03494 6660-594.

Die Bearbeitung von amtlichen Beglaubigungen in Pass- und Meldeangelegenheiten erfolgt über den Sachbereich Meldewesen. Bürgerinnen und Bürger können hierzu beide Verwaltungsstandorte nutzen.
Telefonisch erreichen Sie die Kolleginnen unter der Telefonnummer: 03494 6660-167 (OT Stadt Bitterfeld) oder 03494 6660 166 (OT Stadt Wolfen).

Amtliche Beglaubigungen von Zeugnissen, Bildungsnachweisen, bewerbungsrelevanten Unterlagen, Unterschrift/Handzeichen werden im OT Stadt Bitterfeld über die Stadt- und Tourismusinformation vorgenommen. Die Telefonnummer hierfür lautet: 03494 6660 317. Im OT Stadt Wolfen richten Sie Ihre Anfragen zu diesem Thema bitte an den Sachbereich Zentrale Dienste, Telefonnummer: 03494 6660-211 und -212.
 

Das ist bitterfeld-wolfen.de

Das virtuelle Rathaus der Stadt Bitterfeld-Wolfen ist für alle BürgerInnen 24 Stunden am Tag geöffnet. Hier finden Sie Informationen zu städtischen Dienstleistungen und Onlineservices, die Sie bequem von zu Hause aus erledigen können. Hier erhalten Sie aber auch Informationen über das Stadtleben in Bitterfeld-Wolfen, von Kultur bis Natur, über die Arbeit der Ratsgremien - alles aktuell und schnell auffindbar.