Modellprojekt: Gaststätten und Beherbergungsstätten dürfen ab Donnerstag öffnen.
Ab Donnerstag dürfen im gesamten Landkreis Anhalt-Bitterfeld Gaststätten und Beherbergungsstätten öffnen. Das vom Landkreis eingereichte Modellprojekt wurde vom Land Sachsen-Anhalt genehmigt. Die Dauer des Modellprojektes ist bis zum 17.06.2021 begrenzt, teilt die Landkreisverwaltung mit. Aktuell beträgt der Sieben-Tage-Inzidenzwert 29,7 (Quelle: Robert Koch-Institut, Stand: 19.05.2021, 0:00 Uhr).
Bei Öffnungen müssen bestimmte Regeln eingehalten werden. Gaststätten und Beherbergungsbetriebe, die von einer Öffnung Gebrauch machen wollen, müssen dies dem Landkreis unter rechtliches@anhalt-bitterfeld.de anzeigen. Ein entsprechendes Formular wird auf der Internetseite des Landkreises zum Download bereitgestellt. Es können nur Betriebe teilnehmen, die das Konzept und die daraus hervorgehenden Anforderungen vollumfänglich akzeptieren dies schriftlich bestätigen.
Gäste müssen einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, nachweisen (PCR-Test, Schnelltest). Das gilt für alle Erwachsene und für Kinder ab Vollendung des sechsten Lebensjahres. Für Gäste in der Außengastronomie genügt auch ein vor Ort vorgenommener Selbsttest. Von der Testpflicht ausgenommen sind Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen sowie genesene Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesungsnachweises sind und keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. In Übrigen gelten die allgemeinen Hygienebestimmungen unverändert fort. Das Modellprojekt endet vorzeitig, wenn an drei aufeinander folgen Tagen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 überschreitet.
Bei Öffnungen müssen bestimmte Regeln eingehalten werden. Gaststätten und Beherbergungsbetriebe, die von einer Öffnung Gebrauch machen wollen, müssen dies dem Landkreis unter rechtliches@anhalt-bitterfeld.de anzeigen. Ein entsprechendes Formular wird auf der Internetseite des Landkreises zum Download bereitgestellt. Es können nur Betriebe teilnehmen, die das Konzept und die daraus hervorgehenden Anforderungen vollumfänglich akzeptieren dies schriftlich bestätigen.
Gäste müssen einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, nachweisen (PCR-Test, Schnelltest). Das gilt für alle Erwachsene und für Kinder ab Vollendung des sechsten Lebensjahres. Für Gäste in der Außengastronomie genügt auch ein vor Ort vorgenommener Selbsttest. Von der Testpflicht ausgenommen sind Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen sowie genesene Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesungsnachweises sind und keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. In Übrigen gelten die allgemeinen Hygienebestimmungen unverändert fort. Das Modellprojekt endet vorzeitig, wenn an drei aufeinander folgen Tagen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 überschreitet.