Informationen für Gaststätten und Beherbergungsstätten zum Modellprojekt.
Ab 20.05.2021 dürfen im gesamten Landkreis Anhalt-Bitterfeld Gaststätten und Beherbergungsstätten öffnen. Das vom Landkreis eingereichte Modellprojekt wurde vom Land Sachsen-Anhalt genehmigt. Die Dauer des Modellprojektes ist bis zum 17.06.2021 begrenzt.
Inhalt: Bei Teilnahme darf die Innengastronomie öffnen. Beherbergungsstätten dürfen Personen zu touristischen Zwecken aufnehmen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Inhalt: Bei Teilnahme darf die Innengastronomie öffnen. Beherbergungsstätten dürfen Personen zu touristischen Zwecken aufnehmen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
- Vor Öffnung muss die Teilnahme mit dem Formular zur Beitrittserklärung unter rechtliches@anhalt-bitterfeld.de beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld angezeigt werden.
- Sicherstellung einer digitalen Kontakterfassung.
- Testpflicht für alle Erwachsenen sowie Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres, ausgenommen Personen mit vollständigem Impfschutz oder genese Personen, die einen Genesungsnachweis besitzen und keine Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-VoV-2 aufweisen.
- Gewährleistung, dass am Eingang deutlich auf die Pflicht des Testnachweises hingewiesen wird.
- Weiterhin gelten die allgemeinen Hygienebestimmungen aus der 12. SARS-CoV-2-EindV, insbesondere hinsichtlich der Erstellung eines Hygienekonzeptes, der Kontaktbeschränkungen, der Abstandsregelung, der Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes etc.
- Sicherstellung, dass Beschäftigte sich mindestens 2x pro Woche per Antigen-Schnelltest oder begleitetem Selbsttest getestet werden und die Ergebnisse dokumentiert werden.
Den amtlichen Bekanntmachungstext inklusive der Beitrittserklärung zum Modellprojekt finden Sie im Anhang.