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Gastro-Pass der Stadt Bitterfeld-Wolfen.

Seit 01. Juli heißt es: Auf die Plätze, fertig, Stempel sammeln! Unter anderem traf der Corona-Lockdown die Gastronomie besonders schwer und noch immer gibt es hier einige Einschränkungen. Um den Bürgerinnen und Bürgern einen Anreiz zu geben, unsere Gastronomen vor Ort zu unterstützen, hat die Stadt Bitterfeld-Wolfen die Aktion des Gastro-Passes ins Leben gerufen.

Was ist der Gastro-Pass?
Ab einem Umsatz von 20 Euro kann sich der Gast einen Stempel des Restaurants auf seinem Pass geben lassen. Teilnahmebedingungen sind: die magischen Drei - drei Stempel aus drei verschiedenen teilnehmenden gastronomischen Einrichtungen in drei Monaten. Wenn der Gastro-Pass vollständig ausgefüllt und im Eingangsbereich des Rathauses im Ortsteil Stadt Wolfen oder in der Bibliothek im Ortsteil Stadt Bitterfeld abgegeben wird, erhält man ein kleines Präsent. Der abgegebene Gastro-Pass nimmt gleichzeitig an einer Verlosung der Hauptgewinne teil. Die Aktion läuft vom 01. Juli bis 30. September. Den Gastro-Pass erhält man in den teilnehmenden Restaurants oder hier zum Druck.

Folgende Hauptgewinne und weitere Gewinne werden verlost:
 
Folgende gastronomische Einrichtungen nehmen an der Aktion teil:
(Stand 28. Juni 2021)

Ortsteil Stadt Bitterfeld
Ortsteil Stadt Wolfen:
Ortsteil Thalheim:
Ortsteil Holzweißig:
Weitere interessierte Restaurants können sich bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Stab Wirtschaftsförderung, unter der Rufnummer: 03494 6660625 oder per E-Mail: Wirtschaft@Bitterfeld-Wolfen.de melden!
 
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung im Ortsteil Stadt Wolfen:
Montag          09:00 - 12:00 | 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag        09:00 - 12:00 | 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch       geschlossen
Donnerstag   09:00 - 12:00 | 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag            09:00 - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten der Bibliothek im Ortsteil Stadt Bitterfeld:
Montag         10:00 - 12:00 | 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag       13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch      geschlossen
Donnerstag  10:00 - 12:00 | 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag           geschlossen
 
Abwicklung
Gewährleistungsausschluss
  • Die Stadt Bitterfeld-Wolfen weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Das Gewinnspiel kann aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber der Stadt Bitterfeld-Wolfen entstehen.
  • Hierzu können technische Probleme, Regeländerungen oder pandemiebedingte Entscheidungen zählen.
Datenschutzhinweise für das Gewinnspiel zum Gastro-Pass:
Seit dem 25.05.2018 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Die allgemeinen Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Stadt Bitterfeld-Wolfen geben Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte, die sich aus den Datenschutzregelungen ergeben.

Wir legen großen Wert auf den Schutz Ihrer Daten und die Wahrung Ihrer Privatsphäre. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.
 
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Die Stadt Bitterfeld-Wolfen vertreten durch den
Oberbürgermeister, Herrn Armin Schenk
Rathausplatz 1
06766 Bitterfeld-Wolfen
E-Mail: info@bitterfeld-wolfen.de
Telefon: 03494 6660100, Fax: 03494 66609100
verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Stab Wirtschaftsförderung, Tel.: 03494 6660625.


2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Rathausplatz 1
06766 Bitterfeld-Wolfen
E-Mail: datenschutz@bitterfeld-wolfen.de
Telefon: 03494 6660228, Fax: 03494 66609228.


3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Ihre Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:
Teilnahme am Gewinnspiel des Gastro-Passes der Stadt Bitterfeld-Wolfen:
Ihre Daten werden auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs.1 S. 1a DSGVO verarbeitet.


4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Zur Erfüllung dieser Aufgabe dürfen Ihre Daten an die Mitarbeiter bzw. deren beauftragte Personen übermittelt werden. Eine Übermittlung an ein Drittland erfolgt unsererseits nicht. Im Übrigen werden Ihre Daten nur dann weitergegeben, wenn hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht oder Sie darin eingewilligt haben.

5. Dauer der Speicherung
Nach Abschluss des Gastro - Passverfahrens werden Ihre erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten nach 6 Monaten vollständig gelöscht und Papierbewerbungen vernichtet.

6. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht auf Auskunft über die bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf deren Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung (Art. 17, 18 DSGVO). Ferner besteht ein Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO) gegen die Verarbeitung, soweit diese nicht ausschließlich zur Aufgabenerfüllung erfolgt; ein Recht auf Übertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) der von Ihnen bereitgestellten Daten.
Sollten Sie von Ihren Betroffenenrechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Bitterfeld-Wolfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Die Betroffenen haben nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO ein Beschwerderecht für den Fall des Vorliegens eines Verstoßes gegen gesetzliche Bestimmungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde befindet sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Geschäftsstelle und Besucheradresse: Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg, Telefon: +49 39181803-0, Telefax: +49 391 81803-33, E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de,Internet:www.datenschutz.sachsen-anhalt.de.


7. Widerrufsrecht bei Einwilligungen (Art. 13 Abs. 2c DS-GVO)
Soweit Sie uns eine Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1a DS-GVO zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z.B. Teilnahme Ihres Kindes an Veranstaltungen, Foto- und Filmaufnahmen) gegeben haben, ist die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf verarbeiteten Daten sind dann rechtmäßig verarbeitet und von einem solchen Widerruf nicht berührt.
Die Einwilligung kann nach Artikel 7 Abs. 3 DS-GVO jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde.


8. Pflicht zur Bereitstellung von Daten (Art. 13 Abs. 2e DS-GVO)
Eine Pflicht zur Bereitstellung der Daten besteht nicht. Die Datenerhebung erfolgt zum Zweck der Kontrolle und Sicherheit der teilnehmenden Personen. Mögliche Folge der Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten kann auch eine Nichtgewährung / Einschränkung von Leistungen sein. Auf schriftliche Anforderung hin, können die Teilnehmer von der Stadt Bitterfeld-Wolfen jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten bei der Stadtverwaltung gespeichert sind. Zudem können die Berichtigung sowie Löschung der Daten verlangt und Datennutzungseinwilligungen widerrufen werden.
Die Daten werden nach Beendigung des Gewinnspieles automatisch bis zum 31.12.2021 gelöscht.

Gastro_Pass.pdf als PDF

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Gastro-Pass der Stadt Bitterfeld-Wolfen

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