Illegale Müllablagerungen im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen .
Die Kosten für die Entsorgung illegaler Müllablagerungen im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen nehmen weiter zu. Belaufen sich die Ausgaben, die die Stadt bislang in 2021 hatte, auf knapp 80.000 Euro, so wird für das kommende Jahr mit 100.000 Euro gerechnet. Grund hierfür sind illegale Müllablagerungen in Form von Autoreifen in jeder Größe, Bauschutt, Sperrmüll (Möbelteile), Elektrogeräte, Einkaufswagen oder Sondermüll (Farben, Kanister mit unterschiedlichen Flüssigkeiten, Dachpappe oder Asbest). In 2020 wurden 650 Fälle registriert, allein bis Ende September 2021 waren es 420. Aktuell ist festzustellen, dass der Umfang und damit die Kosten der Einzelfälle zunehmen. Das dokumentiert ein aktueller Fall. Mitte Oktober hat der Stadtordnungsdienst geschätzte 20 Tonnen Bauschutt auf städtischem Gelände in der Nähe der Niemegker Straße im Ortsteil Stadt Bitterfeld entdeckt, der dort illegal entsorgt wurde.
Kenntnis über illegale Müllentsorgung erhält das Ordnungsamt durch Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern oder im Rahmen von Kontrolltätigkeiten durch den Stadtordnungsdienst. Gibt es einen Hinweis auf einen Verursacher, so wird dieser an den Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Umweltamt, SB untere Abfallbehörde weitergeleitet. Die Entsorgung auf städtischen Flächen obliegt grundsätzlich der Stadt Bitterfeld-Wolfen, unabhängig dessen, ob es einen Hinweis auf einen Verursacher gibt oder nicht. Befindet sich der Unrat auf privater Fläche, wird der Grundstückseigentümer durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld kontaktiert.
Um dem Problem Herr zu werden, appelliert die Stadt Bitterfeld-Wolfen an die Bevölkerung und Unternehmen, die vorhandenen und legalen Entsorgungsmöglichkeiten zu nutzen – und alle festgestellten illegalen Müllablagerungen sowie, wenn bekannt, die Verursacher konsequent zur Anzeige zu bringen. Ist der Verursacher für die illegale Müllablagerung ermittelt, kann durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.
Kenntnis über illegale Müllentsorgung erhält das Ordnungsamt durch Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern oder im Rahmen von Kontrolltätigkeiten durch den Stadtordnungsdienst. Gibt es einen Hinweis auf einen Verursacher, so wird dieser an den Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Umweltamt, SB untere Abfallbehörde weitergeleitet. Die Entsorgung auf städtischen Flächen obliegt grundsätzlich der Stadt Bitterfeld-Wolfen, unabhängig dessen, ob es einen Hinweis auf einen Verursacher gibt oder nicht. Befindet sich der Unrat auf privater Fläche, wird der Grundstückseigentümer durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld kontaktiert.
Um dem Problem Herr zu werden, appelliert die Stadt Bitterfeld-Wolfen an die Bevölkerung und Unternehmen, die vorhandenen und legalen Entsorgungsmöglichkeiten zu nutzen – und alle festgestellten illegalen Müllablagerungen sowie, wenn bekannt, die Verursacher konsequent zur Anzeige zu bringen. Ist der Verursacher für die illegale Müllablagerung ermittelt, kann durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.