Stadt Bitterfeld-Wolfen erhöht die verkürzte Öffnungszeit in drei kommunalen Kindertageseinrichtungen für den Februar 2022 auf 10 Stunden.
Der am 20. Dezember von der Landesregierung verabschiedete Erlass zur Ausgestaltung des Regelbetriebs in den Kindertageseinrichtungen unter Pandemiebedingungen mit Wirkung zum 21. Dezember gilt auch weiterhin. Das Land verfolgt damit die Zielstellung, alle Kindertageseinrichtungen im Regelbetrieb geöffnet zu halten.
Die Stadt Bitterfeld-Wolfen richtet sich nach den Empfehlungen des Erlasses und betreut die Kinder in den kommunalen Kindertageseinrichtungen wie bereits in den vergangenen Monaten in Kohorten. Dies soll die Nachverfolgbarkeit der Kontakte gewährleisten und die Aufrechterhaltung des Betriebs sicherstellen.
Um über den ganzen Tag feste Gruppen bilden zu können, ist eine Verkürzung der Öffnungszeit in einigen Kindertageseinrichtungen auch weiterhin nicht zu vermeiden. Die Öffnungszeit für den Februar 2022 wird hier auf 10 Stunden beschränkt („Regenbogenland“ und „Fuhnewichtel“ zwischen 06:30 und 16:30 Uhr, „Villa Sonnenkäfer“ zwischen 06:00 und 16:00 Uhr). Damit wird die Öffnungszeit gegenüber den Vormonaten um eine Stunde erhöht.
Für diesen Monat wird auch der Kostenbeitrag auf 10 Stunden Betreuungszeit begrenzt. Eine Rückzahlung des überzahlten Kostenbeitrags erfolgt im März 2022, falls der Beitrag über 10 Stunden gezahlt wurde.
Die Stadt Bitterfeld-Wolfen richtet sich nach den Empfehlungen des Erlasses und betreut die Kinder in den kommunalen Kindertageseinrichtungen wie bereits in den vergangenen Monaten in Kohorten. Dies soll die Nachverfolgbarkeit der Kontakte gewährleisten und die Aufrechterhaltung des Betriebs sicherstellen.
Um über den ganzen Tag feste Gruppen bilden zu können, ist eine Verkürzung der Öffnungszeit in einigen Kindertageseinrichtungen auch weiterhin nicht zu vermeiden. Die Öffnungszeit für den Februar 2022 wird hier auf 10 Stunden beschränkt („Regenbogenland“ und „Fuhnewichtel“ zwischen 06:30 und 16:30 Uhr, „Villa Sonnenkäfer“ zwischen 06:00 und 16:00 Uhr). Damit wird die Öffnungszeit gegenüber den Vormonaten um eine Stunde erhöht.
Für diesen Monat wird auch der Kostenbeitrag auf 10 Stunden Betreuungszeit begrenzt. Eine Rückzahlung des überzahlten Kostenbeitrags erfolgt im März 2022, falls der Beitrag über 10 Stunden gezahlt wurde.