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3. Allgemein- verfügung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zur Regelung der Absonderung und Bennenung der Kontaktpersonen.

Der Landkreis hat eine neue Allgemeinverfügung zur Regelung der Absonderung und Benennung der Kontaktpersonen von Corona-Erkrankten erlassen und veröffentlicht. Sie gilt ab 18. Februar 2022. Demnach haben sich unter anderem positiv getestete Personen 10 Tage in die häusliche Selbstisolation zu begeben, ihre engen Kontaktpersonen eigenständig zu informieren sowie eine Liste der engen Kontaktpersonen unverzüglich dem Gesundheitsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld per Fax oder Mail zu übermitteln.
 
Mail: pandemiestab@anhalt-bitterfeld.de
Fax:  03496 60 1752
 
Die erforderlichen Isolations- bzw. Quarantänebescheinigungen werden dann durch das Gesundheitsamt erstellt und zugesandt. 
Eine telefonische Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt erfolgt nicht!
Den entsprechenden Verfügungstext sowie die dazugehörigen Formulare zur Übermittlung an das Gesundheitsamt finden Sie hier.

 
3. Allgemein- verfügung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zur Regelung der Absonderung und Bennenung der Kontaktpersonen

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