Corona-Virus: Stadt Bitterfeld-Wolfen setzt Vorgaben aus der 16. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Änderungsverordnung vom 19.03.2022.
Aufgrund der in § 28a Abs. 10 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes vom 20.07.2020 i. d. F. v. 18.03.2022 vorgesehenen Übergangsregelung hat das Land Sachsen-Anhalt seine 16. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 01.03.2022 durch Änderungsverordnung vom 19.03.2022 geändert. Die geänderte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung tritt mit Ablauf des 02.04.2022 außer Kraft.
Bibliotheken:
Der Zutritt zu den Bibliotheken im Ortsteil Stadt Bitterfeld und im Ortsteil Stadt Wolfen ist künftig ohne 3G-Nachweis möglich. Es gelten die Abstands- und Hygieneregeln. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend.
Kita/Hort:
Alle Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet befinden sich weiterhin im Regelbetreib. Die Einhaltung der Regeln der geltenden Eindämmungsverordnung ist weiterhin zu beachten.
Kulturhaus:
Das Städtische Kulturhaus öffnet für den Publikumsverkehr unter Einhaltung der 3G-Zugangsregelung. Besucher haben innerhalb des Hauses auf Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen, also auf den Gängen und in Sanitäreinrichtungen, einen medizinischen Mund-Nasenschutz zu tragen.
Rathäuser/Meldestelle:
Der Zutritt zu den Rathäusern im Ortsteil Stadt Wolfen und Ortsteil Stadt Bitterfeld sowie aller Außenstellen ist künftig ohne 3G-Nachweis möglich, jedoch nur gestattet, wenn im Vorfeld eine Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) erfolgte. Es gelten die Abstands- und Hygie-neregeln. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend. Dies gilt insbesondere auch für die Meldestelle. Eine vorherige Terminvereinbarung per E-Mail ist hier auch über folgende E-Mail-Adresse möglich: meldestelle@bitterfeld-wolfen.de
Sportstätten:
Der organisierte Sportbetrieb darf auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen durchgeführt werden. In geschlossenen Räumen ist die Einhaltung der 3G-Zugangsregelung zu beachten. Auf den Fluren und in Sanitäreinrichtungen ist ein medizinischer Mund-Nasenschutz zu tragen. Anwesenheitsnachweise müssen nicht mehr geführt werden.
Wochenmärkte:
Die Wochenmärkte in den Ortsteilen Stadt Bitterfeld und Stadt Wolfen finden weiterhin statt.
Das Ordnungsamt wird im Stadtgebiet die Vorgaben der Verordnung kontrollieren.
Bibliotheken:
Der Zutritt zu den Bibliotheken im Ortsteil Stadt Bitterfeld und im Ortsteil Stadt Wolfen ist künftig ohne 3G-Nachweis möglich. Es gelten die Abstands- und Hygieneregeln. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend.
Kita/Hort:
Alle Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet befinden sich weiterhin im Regelbetreib. Die Einhaltung der Regeln der geltenden Eindämmungsverordnung ist weiterhin zu beachten.
Kulturhaus:
Das Städtische Kulturhaus öffnet für den Publikumsverkehr unter Einhaltung der 3G-Zugangsregelung. Besucher haben innerhalb des Hauses auf Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen, also auf den Gängen und in Sanitäreinrichtungen, einen medizinischen Mund-Nasenschutz zu tragen.
Rathäuser/Meldestelle:
Der Zutritt zu den Rathäusern im Ortsteil Stadt Wolfen und Ortsteil Stadt Bitterfeld sowie aller Außenstellen ist künftig ohne 3G-Nachweis möglich, jedoch nur gestattet, wenn im Vorfeld eine Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) erfolgte. Es gelten die Abstands- und Hygie-neregeln. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend. Dies gilt insbesondere auch für die Meldestelle. Eine vorherige Terminvereinbarung per E-Mail ist hier auch über folgende E-Mail-Adresse möglich: meldestelle@bitterfeld-wolfen.de
Sportstätten:
Der organisierte Sportbetrieb darf auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen durchgeführt werden. In geschlossenen Räumen ist die Einhaltung der 3G-Zugangsregelung zu beachten. Auf den Fluren und in Sanitäreinrichtungen ist ein medizinischer Mund-Nasenschutz zu tragen. Anwesenheitsnachweise müssen nicht mehr geführt werden.
Wochenmärkte:
Die Wochenmärkte in den Ortsteilen Stadt Bitterfeld und Stadt Wolfen finden weiterhin statt.
Das Ordnungsamt wird im Stadtgebiet die Vorgaben der Verordnung kontrollieren.