Corona-Update für Bitterfeld-Wolfen .
Die Stadtverwaltung setzt an den Verwaltungsstandorten weiterhin auf die AHA-Regeln, also auf die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln sowie das Tragen von mindestens medizinischen Mund- und Nasenschutz. Der Zutritt zu den Rathäusern erfolgt weiterhin mit vorheriger Terminvereinbarung. Auch für die Meldestelle ist eine vorherige Terminvereinbarung unter folgender E-Mail-Adresse erforderlich: meldestelle@bitterfeld-wolfen.de
Im Kulturhaus wird in den Fluren und Gemeinschaftsflächen, wie Wandelhalle oder Sanitärräumen, weiterhin an der Maskenpflicht festgehalten. Bei Veranstaltungen ist der Veranstalter für mögliche Regelungen verantwortlich. Freiwilliges Tragen geht natürlich immer.
In den Bibliotheken wird vorerst ebenfalls an der Maskenpflicht festgehalten.
Auch für den Besucherverkehr in Kitas gilt vorerst weiterhin Maskenpflicht.
Für die Sportanlagen gelten die allgemeinen Hygieneregeln, wie Desinfektion, Lüftung und Abstand. Auf den Fluren und in den Sanitärbereichen ist ein medizinischer Mund- und Nasenschutz zu tragen. Die 3G-Zutrittsregelung in geschlossenen Räumen entfällt.
Gremiensitzungen, die in kommunalen Gebäuden stattfinden, unterliegen den dort geltenden AHA-Regeln. Für Gremiensitzungen, die an anderen Orten stattfinden, trägt der jeweilige Gremienvorsitzende die Verantwortung.
Im Kulturhaus wird in den Fluren und Gemeinschaftsflächen, wie Wandelhalle oder Sanitärräumen, weiterhin an der Maskenpflicht festgehalten. Bei Veranstaltungen ist der Veranstalter für mögliche Regelungen verantwortlich. Freiwilliges Tragen geht natürlich immer.
In den Bibliotheken wird vorerst ebenfalls an der Maskenpflicht festgehalten.
Auch für den Besucherverkehr in Kitas gilt vorerst weiterhin Maskenpflicht.
Für die Sportanlagen gelten die allgemeinen Hygieneregeln, wie Desinfektion, Lüftung und Abstand. Auf den Fluren und in den Sanitärbereichen ist ein medizinischer Mund- und Nasenschutz zu tragen. Die 3G-Zutrittsregelung in geschlossenen Räumen entfällt.
Gremiensitzungen, die in kommunalen Gebäuden stattfinden, unterliegen den dort geltenden AHA-Regeln. Für Gremiensitzungen, die an anderen Orten stattfinden, trägt der jeweilige Gremienvorsitzende die Verantwortung.