Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit.
Am 1. März begann die Brut- und Setzzeit bei den Wildtieren. Sie dauert bis zum 15. Juli. Um wildlebende Tiere und deren Nachwuchs zu schützen, gilt in diesem Zeitraum Leinenpflicht für Hunde. Die Vierbeiner müssen an der Leine geführt werden. Diese Pflicht gilt im Wald, auf Waldwegen und der übrigen freien Landschaft. Zur freien Landschaft gehören neben den Flächen der Äcker, Felder und Wiesen grundsätzlich alle unbebauten Flächen außerhalb geschlossener Bebauung einschließlich der Feldwege. Ausgenommen hiervon ist die ausgewiesene Hundewiese im OT Stadt Wolfen. Entsprechende Kontrollen werden von den Mitarbeitern des Ordnungsamtes der Stadt Bitterfeld-Wolfen durchgeführt.