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Unterzeichnung des Fernwärme-Gestattungsvertrages.

02.12.2024: Die Stadt Bitterfeld-Wolfen und die Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen GmbH haben am 2. Dezember 2024 den Gestattungsvertrag über die Fernwärmeversorgung in der Stadt Bitterfeld-Wolfen (außer Ortsteil Stadt Bitterfeld) unterzeichnet, da der vorhergehende Vertrag zum 31.12.2024 ausläuft.

Der neue Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von zehn Jahren mit der Option der Verlängerung. Mit Fernwärmeunternehmen werden für die Verlegung von Leitungen Gestattungsverträge abgeschlossen. Einer Ausschreibung bedarf es nicht.
Der vorliegende Vertrag, der ab dem 01.01.2025 gelten soll, beinhaltet das komplette Stadtgebiet außer den Ortsteil Stadt Bitterfeld.

Fernwärme hat eine hervorragende Ökobilanz. Für die Verbraucher entstehen keine Kosten für eine eigene Heizungsanlage, für Wartung, Reparatur oder Schornsteinfeger. Damit verbunden ist ein hohes Maß an Sicherheit für die Verbraucher. Die Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen GmbH hat bereits in den vielen Jahren, in denen sie Vertragspartner im Bereich Fernwärme für die Stadt ist, ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt.

Die Stadt Bitterfeld-Wolfen freut sich auf eine weiterhin konstruktive und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen GmbH.

Amt für Bau und Kommunalwirtschaft
Unterzeichnung des Fernwärme-Gestattungsvertrages

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