Untersagung von Brauchtums- und Traditionsfeuern .
Seit dem 16.04.2025 gilt für das nördliche und südliche Gebiet des Landkreises Anhalt-Bitterfeld die Waldbrandgefahrenstufe 4.
Entsprechend der geltenden Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Bitterfeld-Wolfen über offene Feuer und Grillen im Freien werden die zuvor erteilten Erlaubnisse zum Anlegen und Unterhalten von Brauchtums- und Traditionsfeuern bei Anhalten der Waldbrandgefahrenstufe 4 unwirksam.
Das Anzünden der Feuer ist untersagt.
Sofern sich die Festlegung zur Waldbrandgefahrenstufe bis zum genehmigten Veranstaltungstag ändert, können die Feuer planmäßig durchgeführt werden.
Die Kontrolle der Waldbrandgefahrenstufe obliegt den Verantwortlichen der Veranstaltung und kann unter https://www.arcgis.com/apps/dashboards/0f1b1a23ebd04a3dbd14b76a981d8006 eingesehen werden.
Ordnungsamt
SB allgemeine Ordnung/ Gewerbe
Entsprechend der geltenden Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Bitterfeld-Wolfen über offene Feuer und Grillen im Freien werden die zuvor erteilten Erlaubnisse zum Anlegen und Unterhalten von Brauchtums- und Traditionsfeuern bei Anhalten der Waldbrandgefahrenstufe 4 unwirksam.
Das Anzünden der Feuer ist untersagt.
Sofern sich die Festlegung zur Waldbrandgefahrenstufe bis zum genehmigten Veranstaltungstag ändert, können die Feuer planmäßig durchgeführt werden.
Die Kontrolle der Waldbrandgefahrenstufe obliegt den Verantwortlichen der Veranstaltung und kann unter https://www.arcgis.com/apps/dashboards/0f1b1a23ebd04a3dbd14b76a981d8006 eingesehen werden.
Ordnungsamt
SB allgemeine Ordnung/ Gewerbe