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Tausch der Hundemarken.

Im Januar 2026 erhalten alle Hundehalter, welche die Hundehaltung in der Stadt Bitterfeld-Wolfen angemeldet haben, einen Hundesteuerbescheid.
 
Dieser Hundesteuerbescheid beinhaltet die „neue“ Hundemarke mit der Gültigkeitsdauer 2026 bis 2030. Eine Rückgabe der „alten“ Hundemarke ist nicht erforderlich. Bitte vernichten Sie die „alte“ Marke selbstständig. Sollte dem Hundesteuerbescheid keine Hundemarke beigefügt sein, so setzen Sie sich bitte unverzüglich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sachbereiches Steuern der Stadt Bitterfeld-Wolfen in Verbindung.

Die entsprechenden Kontakte finden Sie am Ende des Hundesteuerbescheides. Bis zum Erhalt der „neuen“ Hundemarke behält die bisherige Hundemarke ihre Gültigkeit.
Tausch der Hundemarken

Das ist bitterfeld-wolfen.de

Das virtuelle Rathaus der Stadt Bitterfeld-Wolfen ist für alle BürgerInnen 24 Stunden am Tag geöffnet. Hier finden Sie Informationen zu städtischen Dienstleistungen und Onlineservices, die Sie bequem von zu Hause aus erledigen können. Hier erhalten Sie aber auch Informationen über das Stadtleben in Bitterfeld-Wolfen, von Kultur bis Natur, über die Arbeit der Ratsgremien - alles aktuell und schnell auffindbar.