Informationen zu den Personenstandsbüchern .
Mit der Novellierung des Personenstandsgesetzes (01.01.2009) sind die vom Standesamt Bitterfeld-Wolfen geführten Personenstandsregister, deren Fortführungsfristen abgelaufen sind, zu Archivgut geworden. Die Fristen betragen
- 30 Jahre für Sterbebücher
- 80 Jahre für Heiratsbücher
- 110 Jahre für Geburtenbücher.
- Sterbebücher ab 1874
- Heiratsbücher ab 1874
- Geburtenbücher ab 1874.