Befreiung von der Ausweispflicht.
Gemäß § 1 Abs. 3 Personalausweisgesetz können Personen unter gewissen Voraussetzungen von der Ausweispflicht befreit werden.
Was ist mitzubringen:
Was ist mitzubringen:
- Personalausweis (auch wenn er bereits abgelaufen ist)
- einen Nachweis zum Grund der Befreiung (z. B. Betreuerausweis oder Nachweis zum erteilten Pflegegrad oder Nachweis vom Hausarzt, dass keine Teilnahme am alltäglichen Leben möglich ist)
- ggf. Antrag zur Befreiung