Datenschutzgrundverordnung.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) löst die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG von 1995 ab. Im Unterschied zur Datenschutzrichtlinie gilt die DSGVO unmittelbar in der gesamten Europäischen Union (Art. 288 Abs. 2 AEUV).
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