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Meldebescheinigung.

Was ist mitzubringen: Kosten: 10,00 €

Was ist zu beachten:
Gemäß Nummer 28a Ziffer 4 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) besteht bei Ausstellung einer Meldebescheinigung nach § 18 Bundesmeldegesetz (BMG)

1. Kostenfreiheit bei: 2. Gebührenfreiheit für Bestätigungen beziehungsweise Bescheinigungen in folgenden Angelegenheiten:

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Das virtuelle Rathaus der Stadt Bitterfeld-Wolfen ist für alle BürgerInnen 24 Stunden am Tag geöffnet. Hier finden Sie Informationen zu städtischen Dienstleistungen und Onlineservices, die Sie bequem von zu Hause aus erledigen können. Hier erhalten Sie aber auch Informationen über das Stadtleben in Bitterfeld-Wolfen, von Kultur bis Natur, über die Arbeit der Ratsgremien - alles aktuell und schnell auffindbar.