Meldebescheinigung.
Was ist mitzubringen:
Was ist zu beachten:
Gemäß Nummer 28a Ziffer 4 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) besteht bei Ausstellung einer Meldebescheinigung nach § 18 Bundesmeldegesetz (BMG)
1. Kostenfreiheit bei:
- Personalausweis oder Reisepass
Was ist zu beachten:
Gemäß Nummer 28a Ziffer 4 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) besteht bei Ausstellung einer Meldebescheinigung nach § 18 Bundesmeldegesetz (BMG)
1. Kostenfreiheit bei:
- amtlichen Meldebestätigungen aus Anlass der Erfüllung der Meldepflicht nach § 24 Abs. 2 BMG sowie
- Auskunftserteilung über die zur eigenen Person gespeicherten Daten nach § 10 BMG.
- Gnadensachen
- Kriegsopferfürsorge
- Sozialversicherungssachen
- Sozialhilfe- und Jugendhilfesachen
- Vertriebenen- und Flüchtlingshilfesachen sowie
- beim Nachweis der Bedürftigkeit.