Auskunftssperre.
Sie können eine Auskunftssperre ins Melderegister eintragen lassen, wenn Ihnen durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefahr für Leib, Leben und ähnliche schutzwürdige Güter droht.
Was ist mitzubringen:
- formloser schriftlicher Antrag
- Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben
Versagung der Melderegisterauskunft an Personen des privaten Rechts.