Personaldokumente (Personalausweis/vorläufiger Personalausweis/eID-Karte/Reisepass/vorläufiger Reisepass).
Was ist mitzubringen:
Was ist zu beachten:
Jeder Antragsteller muss persönlich in der Meldestelle erscheinen, eine Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich. Für die Beantragung des Personalausweises können Antragsteller ab 16 Jahren allein vorsprechen, ohne die Sorgeberechtigten. Für die Beantragung eines Reisepasses wird die Zustimmung der Sorgeberechtigten bis zum 18. Lebensjahr benötigt.
Ab 01.01.2024 wurde der Kinderreisepass abgeschafft. Es ist möglich einen Personalausweis oder einen Reisepass für
unter 24-Jährige zu beantragen.
Bei minderjährigen Antragstellern müssen beide Sorgeberechtigten ihre Einverständnis zur Ausstellung des Dokuments erteilen. Mindestens ein Sorgeberechtigter muss mit dem Kind zur Antragstellung anwesend sein. Für den zweiten Sorgeberechtigten genügt die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zusammen mit einer Kopie des Personalausweises/ Reisepasses. (Vollmacht)
Informationen zum Personalausweis erhalten Sie im Informations- und Serviceportal unter: www.personalausweisportal.de
Der Verlust oder das Wiederauffinden eines Personalausweises/Reisepasses ist bei der Meldebehörde anzuzeigen.
Vorläufige Reisepässe dürfen nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt werden, wenn die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Vorlage entsprechender Unterlagen zur Prüfung der Eilbedürftigkeit (z.B. Flugticket) notwendig.
Informationen über gültige Einreisebestimmungen erhalten Sie beim Reiseveranstalter, der jeweiligen Botschaft oder beim Auswärtigen Amt www.auswaertiges-amt.de.
Die neue eID-Karte wird auf Antrag an Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes ausgegeben. Somit kann auch dieser Personenkreis die Online-Ausweisfunktion nutzen. Die eID-Karte ist ausschließlich hierfür konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder Reisedokument. Sie enthält keine biometrischen Daten wie Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Augenfarbe.
- Geburts- / Eheurkunde
- aktuelles (nicht älter als 6 Monate), digitales Lichtbild (QR-Code) oder Möglichkeit der Aufnahme des Lichtbildes in der Behörde
- ablaufender Bundespersonalausweis / Reisepass
| Bundespersonalausweis - eID-Karte | |
| Antragsteller unter 24 Jahre | 27,60 Euro (Gültigkeit 6 Jahre) |
| Antragsteller über 24 Jahre | 46,00 Euro (Gültigkeit 10 Jahre) |
| vorläufiger Reisepass | 10,00 Euro (Gültigkeit max. 3 Monate) |
| Reisepass | |
| Antragsteller unter 24 Jahre | 37,50 Euro (Gültigkeit 6 Jahre) |
| Antragsteller über 24 Jahre | 70,00 Euro (Gültigkeit 10 Jahre) |
| Expresszuschlag | 32,00 Euro |
| vorläufiger Reisepass | 26,00 Euro (Gültigkeit max. 1 Jahr) |
Was ist zu beachten:
Jeder Antragsteller muss persönlich in der Meldestelle erscheinen, eine Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich. Für die Beantragung des Personalausweises können Antragsteller ab 16 Jahren allein vorsprechen, ohne die Sorgeberechtigten. Für die Beantragung eines Reisepasses wird die Zustimmung der Sorgeberechtigten bis zum 18. Lebensjahr benötigt.
Ab 01.01.2024 wurde der Kinderreisepass abgeschafft. Es ist möglich einen Personalausweis oder einen Reisepass für
unter 24-Jährige zu beantragen.
Bei minderjährigen Antragstellern müssen beide Sorgeberechtigten ihre Einverständnis zur Ausstellung des Dokuments erteilen. Mindestens ein Sorgeberechtigter muss mit dem Kind zur Antragstellung anwesend sein. Für den zweiten Sorgeberechtigten genügt die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zusammen mit einer Kopie des Personalausweises/ Reisepasses. (Vollmacht)
Informationen zum Personalausweis erhalten Sie im Informations- und Serviceportal unter: www.personalausweisportal.de
Der Verlust oder das Wiederauffinden eines Personalausweises/Reisepasses ist bei der Meldebehörde anzuzeigen.
Vorläufige Reisepässe dürfen nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt werden, wenn die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Vorlage entsprechender Unterlagen zur Prüfung der Eilbedürftigkeit (z.B. Flugticket) notwendig.
Informationen über gültige Einreisebestimmungen erhalten Sie beim Reiseveranstalter, der jeweiligen Botschaft oder beim Auswärtigen Amt www.auswaertiges-amt.de.
Die neue eID-Karte wird auf Antrag an Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes ausgegeben. Somit kann auch dieser Personenkreis die Online-Ausweisfunktion nutzen. Die eID-Karte ist ausschließlich hierfür konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder Reisedokument. Sie enthält keine biometrischen Daten wie Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Augenfarbe.