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Anmeldung einer Eheschließung .

Bevor Sie eine Eheschließung anmelden können, sollten Sie sich telefonisch beim Standesamt erkundigen, welche Unterlagen zur Anmeldung notwendig sind. 

Ohne vorheriges Beratungsgespräch kann eine Anmeldung nur entgegengenommen werden, wenn beide Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ledig sind und folgende Unterlagen vorgelegt werden können: Bei geschiedenen oder verwitweten Personen ist zusätzlich zu den vorgenannten Unterlagen die Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil der letzten Ehe bzw. die Sterbeurkunde des letzten Ehepartners vorzulegen.

Hinweis: Die Urkunden müssen zur Beantragung der Eheschließung nicht neu besorgt werden, wenn die Personenstandseinträge (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall) im Standesamt Bitterfeld-Wolfen geführt werden und die Anmeldung der Eheschließung in Bitterfeld-Wolfen erfolgen wird.

Besitzt ein oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit, ist grundsätzlich ein Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.

Auch wenn Sie im Ausland heiraten möchten, sollten Sie persönlich beim Standesamt vorsprechen, denn jedes Land hat hinsichtlich der Eheschließung andere Bestimmungen, die zu beachten sind. 

Vollmacht_Eheschliessung002.pdf als PDF

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