Anmeldung einer Eheschließung .
Bevor Sie eine Eheschließung anmelden können, sollten Sie sich telefonisch beim Standesamt erkundigen, welche Unterlagen zur Anmeldung notwendig sind.
Ohne vorheriges Beratungsgespräch kann eine Anmeldung nur entgegengenommen werden, wenn beide Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ledig sind und folgende Unterlagen vorgelegt werden können:
Hinweis: Die Urkunden müssen zur Beantragung der Eheschließung nicht neu besorgt werden, wenn die Personenstandseinträge (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall) im Standesamt Bitterfeld-Wolfen geführt werden und die Anmeldung der Eheschließung in Bitterfeld-Wolfen erfolgen wird.
Besitzt ein oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit, ist grundsätzlich ein Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Auch wenn Sie im Ausland heiraten möchten, sollten Sie persönlich beim Standesamt vorsprechen, denn jedes Land hat hinsichtlich der Eheschließung andere Bestimmungen, die zu beachten sind.
Ohne vorheriges Beratungsgespräch kann eine Anmeldung nur entgegengenommen werden, wenn beide Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ledig sind und folgende Unterlagen vorgelegt werden können:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- erweiterte Meldebescheinigung der Meldestelle, wenn die Hauptwohnung nicht in Bitterfeld-Wolfen ist (nicht älter als 14 Tage).
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (bei Anmeldung nicht älter als 6 Monate), falls Sie nicht in Bitterfeld, Bobbau, Greppin, Holzweißig, Thalheim, Wolfen geboren wurden
- aktuelle Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern,
- schriftliche Vollmacht eines Partners (wenn die Eheschließung von einem Partner allein angemeldet werden soll).
Hinweis: Die Urkunden müssen zur Beantragung der Eheschließung nicht neu besorgt werden, wenn die Personenstandseinträge (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall) im Standesamt Bitterfeld-Wolfen geführt werden und die Anmeldung der Eheschließung in Bitterfeld-Wolfen erfolgen wird.
Besitzt ein oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit, ist grundsätzlich ein Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Auch wenn Sie im Ausland heiraten möchten, sollten Sie persönlich beim Standesamt vorsprechen, denn jedes Land hat hinsichtlich der Eheschließung andere Bestimmungen, die zu beachten sind.