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Ihr Kind ist geboren! .

Geburt im Krankenhaus
Die Geburtsanzeige wird vom Krankenhaus aufgenommen und dem Standesamt übergeben. In der Anzeige werden alle notwendigen Daten zu Kind und Eltern auf der Grundlage von Geburts- oder Heiratsurkunden und evtl. Vaterschaftsanerkennungen eingetragen.

Das Standesamt benötigt für die Beurkundung der Geburt folgende Unterlagen: Hausgeburt
Sollte ein Kind zu Hause geboren sein, ist die Geburt innerhalb von einer Woche durch persönliche Vorsprache im Standesamt anzuzeigen.

Zur Anzeige sind verpflichtet
Welchen Vornamen soll mein Kind erhalten?
Grundsätzlich sind die sorgeberechtigten Eltern bei der Vornamenwahl ihres Kindes frei, jedoch dürfen die gewählten Vornamen dem Kindeswohl nicht widersprechen. Soll das Kind einen besonderen Vornamen bekommen, halten Sie bitte vor der Geburt des Kindes Rücksprache mit dem Standesamt, ob der Name eintragungsfähig ist.

Namenserteilung (alleinige Sorge)
Die allein sorgeberechtigte Mutter kann ihrem Kind den Familiennamen des Vaters erteilen. Der Vater muss in die Namenserteilung einwilligen. Voraussetzung ist eine gültige Vaterschaftsanerkennung. Die Erklärung kann schon vor der Geburt eines Kindes abgegeben werden.
 
Neubestimmung des Geburtsnamens (gemeinsame Sorge)
Die Eltern eines Kindes können nach Erklärung des gemeinsamen Sorgerechts den Geburtsnamen des Kindes neu bestimmen. Neubestimmung des Geburtsnamens des Kindes kann nur innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des gemeinsamen Sorgerechts erfolgen.

 
Wo kann man eine Vaterschaft anerkennen?

Das ist bitterfeld-wolfen.de

Das virtuelle Rathaus der Stadt Bitterfeld-Wolfen ist für alle BürgerInnen 24 Stunden am Tag geöffnet. Hier finden Sie Informationen zu städtischen Dienstleistungen und Onlineservices, die Sie bequem von zu Hause aus erledigen können. Hier erhalten Sie aber auch Informationen über das Stadtleben in Bitterfeld-Wolfen, von Kultur bis Natur, über die Arbeit der Ratsgremien - alles aktuell und schnell auffindbar.