Ein Angehöriger ist verstorben! .
In der Regel übernimmt der Bestatter die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt und übergibt Ihnen nach der Beurkundung die von Ihnen gewünschten Urkunden.
Zur Anzeige sind verpflichtet
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen sind diese zur Anzeige verpflichtet.
Für die Beurkundung benötigt das Standesamt folgende Unterlagen:
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Ausländische Urkunden müssen ggf. beglaubigt sowie von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
Informationen des Auswärtigen Amtes
Benötigen Sie Sterbeurkunden aus den zurückliegenden 30 Jahren, können Sie diese ebenfalls bei uns anfordern. Im Rahmen unserer Zuständigkeit werden wir Ihnen die Urkunden ausstellen und Ihnen aushändigen bzw. zusenden.
Im "Ratgeber für den Trauerfall" der Stadt Bitterfeld-Wolfen finden Sie weitere nützliche Informationen.
Zur Anzeige sind verpflichtet
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen sind diese zur Anzeige verpflichtet.
Für die Beurkundung benötigt das Standesamt folgende Unterlagen:
- den Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
- die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung
- die Geburtsurkunde der verstorbenen Person *
- ein Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
- die Todesbescheinigung vom Arzt
- ggf. zusätzlich in dem jeweiligen Fall auch der Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde, Bundesvertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung) und Nachweise über Namensänderungen oder Namensangleichungen
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Ausländische Urkunden müssen ggf. beglaubigt sowie von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
Informationen des Auswärtigen Amtes
Benötigen Sie Sterbeurkunden aus den zurückliegenden 30 Jahren, können Sie diese ebenfalls bei uns anfordern. Im Rahmen unserer Zuständigkeit werden wir Ihnen die Urkunden ausstellen und Ihnen aushändigen bzw. zusenden.
Im "Ratgeber für den Trauerfall" der Stadt Bitterfeld-Wolfen finden Sie weitere nützliche Informationen.