Bebauungsplan Nr. 2/2009 zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche.
Der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen hat am 09.12.2020 in öffentlicher Sitzung die 3. Änderung des Bebauungsplanes zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Nr. 2-2009 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Begrenzung des Plangebietes:
Der Geltungsbereich umfasst die im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich) der Stadt Bitterfeld-Wolfen. Nicht Gegenstand der Planung sind in diesem Zusammenhang die nach § 30 Baugesetzbuch zu beurteilenden Flächen (innerhalb des Geltungsbereichs eines rechtskräftigen Bebauungsplanes).
Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung im Sachbereich Stadtplanung der Stadt Bitterfeld-Wolfen, OT Stadt Wolfen, Rathausplatz 1, Zimmer 201 während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Der Bebauungplan kann auch als Datei heruntergeladen werden.
Begrenzung des Plangebietes:
Der Geltungsbereich umfasst die im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich) der Stadt Bitterfeld-Wolfen. Nicht Gegenstand der Planung sind in diesem Zusammenhang die nach § 30 Baugesetzbuch zu beurteilenden Flächen (innerhalb des Geltungsbereichs eines rechtskräftigen Bebauungsplanes).
Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung im Sachbereich Stadtplanung der Stadt Bitterfeld-Wolfen, OT Stadt Wolfen, Rathausplatz 1, Zimmer 201 während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Der Bebauungplan kann auch als Datei heruntergeladen werden.