Rat & Ausschüsse.
Allgemeine Informationen
Der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen ist das oberste, von den Bürgern gewählte, Organ der Stadt. Er entscheidet über wichtige Angelegenheiten, soweit nicht der Oberbürgermeister zuständig ist. Wichtige Angelegenheiten, zu denen er Entscheidungen trifft, sind zum Beispiel die Einnahmen und Ausgaben der Stadt im laufenden Jahr, sowie die Aufstellung von Bebauungsplänen. Der Stadtrat erlässt Satzungen und er verabschiedet den Stellenplan der städtischen Bediensteten. Dem Stadtrat gehören 40 ehrenamtliche Stadträtinnen und Stadträte sowie der Oberbürgermeister als Mitglieder an.
Detaillierte Informationen zu den Gremien der Stadt Bitterfeld-Wolfen finden Sie im Bürgerinfoportal.
Ortschaftsrat
1. Die Stadt Bitterfeld-Wolfen führt laut Gebietsänderungsvereinbarung in folgenden Ortsteilen die Ortschaftsverfassung auf unbestimmte Zeit ein: Bitterfeld, Greppin, Holzweißig, Thalheim und Wolfen mit Reuden.
In Umsetzung der Gebietsänderungsvereinbarung zwischen Wolfen und Rödgen vom 16.02.2004 bleibt die in der Ortschaft Rödgen (umfassend die Ortsteile Rödgen und Zschepkau) bestehende Ortschaftsverfassung hiervon unberührt und wird beibehalten.
In Umsetzung des Gebietsänderungsvertrages zwischen der Gemeinde Bobbau und der Stadt Bitterfeld-Wolfen vom 04.05.2009 wurde in der Gemeinde Bobbau zum 01.10.2009 die Ortschaftsverfassung eingeführt. Die Ortschaft trägt den Namen des Ortsteils Bobbau.
2. In den unter Ziffer 1 genannten Ortschaften wurden Ortschaftsräte gebildet.
Die Mitglieder des Ortschaftsrates (Ortschaftsräte) werden nach den für die Wahl der Gemeinderäte geltenden Vorschriften gewählt.
Die Zahl der Mitglieder des Ortschaftsrates beträgt gemäß § 86 Absatz 5 GO LSA i. V. m. den Regelungen in den jeweiligen Gebietsänderungsvereinbarungen gegenwärtig:
in Wolfen 19
in Bitterfeld 19
in Holzweißig 9
in Greppin 9
in Thalheim 9
in Rödgen 3
in Bobbau 9
in Reuden an der Fuhne 5 (seit 01.07.2019)
3. Dem Ortschaftsrat obliegt entsprechend § 87 Absatz 2 GO LSA im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel, unter Berücksichtigung der Belange der gesamten Stadt,
- die Förderung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums in der Ortschaft
- die Pflege von Partner- und Patenschaften der Ortschaft
- die Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen in der Ortschaft
Für alle Anfragen zum Thema "Rat und Ausschüsse" steht Ihnen auch der Sachbereich Ratsbüro der Stadtverwaltung Bitterfeld-Wolfen, OT Wolfen, Rathausplatz 1, 06766 Bitterfeld-Wolfen, Telefon: 03494 6660-140 zur Verfügung.