Straßenreinigung / Winterdienst.
Informationen zum Winterdienst
Räumen und Streuen auf öffentlichen Gehwegen ist Anliegerpflicht – überall im Stadtgebiet. Selbst, wenn Grünstreifen oder Gräben das Grundstück vom öffentlichen Gehweg trennen, besteht Räum- und Streupflicht für den Anlieger entlang seines Grundstückes.
Informationen zur Straßenreinigung
In der Satzung zur Straßenreinigung, veröffentlicht auf der städtischen Homepage ist festgelegt, auf welchen öffentlichen Straßen und Straßenteilen die Reinigung durch die Stadt erfolgt und in welchen Bereichen diese Arbeiten durch die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke durchzuführen sind.