Elektronische Verarbeitung von Eingangsrechnungen.
Elektronische Verarbeitung von Eingangsrechnungen
Mit der EU-Richtlinie 2014/55 und dem E-Rechnungsgesetz Sachsen-Anhalt i.V.m. § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, Rechnungen in elektronischer Form zu empfangen und zu verarbeiten (E-Rechnung). Als Datenaustauschstandard wird vom Gesetzgeber die XRechnung vorgegeben.
Für Rechnungen in diesem Format ist der elektronische Zugang im E-Rechnungsportal des Landes Sachsen-Anhalt mit der Leitweg-ID 15082015-0000-35 eröffnet.
Rechnungsstellende werden gebeten sich auf dem E-Rechnungsportal des Landes Sachsen-Anhalt zu registrieren und anzumelden.