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Elektronische Verarbeitung von Eingangsrechnungen.

Elektronische Verarbeitung von Eingangsrechnungen


Mit der EU-Richtlinie 2014/55 und dem E-Rechnungsgesetz Sachsen-Anhalt i.V.m. § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, Rechnungen in elektronischer Form zu empfangen und zu verarbeiten (E-Rechnung). Als Datenaustauschstandard wird vom Gesetzgeber die XRechnung vorgegeben.

Für Rechnungen in diesem Format ist der elektronische Zugang im E-Rechnungsportal des Landes Sachsen-Anhalt mit der Leitweg-ID 15082015-0000-35 eröffnet.

Rechnungsstellende werden gebeten sich auf dem E-Rechnungsportal des Landes Sachsen-Anhalt zu registrieren und anzumelden.
 

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